Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Textarchiv > 2009 > 22 ständige Ausschüsse
Einstimmig hat der Bundestag am Dienstagabend, 10. November 2009, beschlossen, wie in der vergangenen Wahlperiode wieder 22 ständige Ausschüsse einzusetzen. Dazu lag dem Plenum ein interfraktioneller Antrag (17/17) vor. Die Ausschüsse werden sich in der letzten Novemberwoche konstituieren.
Wie in der vergangenen Wahlperiode wird es folgende Ausschüsse geben:
41 Mitglieder: Haushaltsausschuss;
37 Mitglieder: Auswärtiger Ausschuss, Innenausschuss, Rechtsausschuss, Finanzausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Gesundheit, Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung;
35 Mitglieder: Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union;
34 Mitglieder: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Verteidigungsausschuss, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung;
26 Mitglieder: Petitionsausschuss;
24 Mitglieder: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Ausschuss für Kultur und Medien;
18 Mitglieder: Sportausschuss, Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Ausschuss für Tourismus;
13 Mitglieder: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.
Zum Auswärtigen Ausschuss, zum Verteidigungsausschuss und zum Innenausschuss in Angelegenheiten der inneren Sicherheit sowie zu deren Unterausschüssen haben nur die ordentlichen Mitglieder und die namentlich benannten Stellvertreter Zutritt.
Mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion (17/9) ab, der Bundestag solle einen Ausschuss für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnissse in der Bundesrepublik Deutschland einsetzen.