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Illegale Migranten sollen nach dem Willen der SPD künftig Zugang zu gesundheitlicher Versorgung, Bildung und arbeitsgerichtlichem Rechtsschutz erhalten, ohne dabei negative Folgen aus ihrer Illegalität befürchten zu müssen. In einer halbstündigen Debatte berät der Bundestag am Donnerstag, 26. November 2009, ab 18 Uhr in erster Lesung einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (17/56). Dieser sieht vor, die aufenthaltsrechtliche Übermittlungspflicht öffentlicher Stellen auf solche einzuschränken, die sich mit der Gefahrenabwehr und Strafrechtspflege beschäftigen. Hierzu zählen unter anderem Polizei- und Ordnungsbehörden.
Bisher sind alle öffentlichen Stellen wie Schulen und Krankenhäuser dazu verpflichtet, die zuständige Ausländerbehörde zu unterrichten, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Arbeit Kenntnis von einem Ausländer erlangen, der sich illegal in Deutschland aufhält.
„Ausländer ohne Aufenthaltstitel oder Duldung“, heißt es in dem Antrag „vermeiden daher den Kontakt zu öffentlichen Stellen“. Auch soll Rechtssicherheit für alle "humanitär motivierten Menschen" geschaffen werden, die Migranten unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status in Notsituationen helfen.
Die Übermittlungspflicht der öffentlichen Stellen führe in der Praxis zu einschneidenden Problemen für die Betroffenen, erklärt die SPD-Fraktion in ihrem Antrag. So nähmen Ausländer, die sich illegal in Deutschland aufhalten, medizinische Leistungen aus Angst vor Entdeckung nicht wahr. Denn die jeweilige Leistung müsse vorher beim Sozialamt beantragt werden, das gegenüber der Ausländerbehörde mitteilungspflichtig ist. Allein die Notfallbehandlung ist hiervon ausgenommen.
Ähnliches gilt auch beim Zugang zu Schulen. Dort, wo das jeweilige Recht des Bundeslandes die Erhebung der aufenthaltsrechtlichen Daten zur Aufgabe des Schulleiters macht, ist auch dieser mitteilungspflichtig.
Viele Eltern sähen daher davon ab, ihre Kinder zur Schule zu schicken. „Es ist unangemessen“, schreiben die SPD-Abgeordneten in ihrem Antrag, dass Kinder aufgrund der elterlichen Entscheidung zum illegalen Aufenthalt „von einem grundlegenden Recht wie dem diskriminierungsfreien Zugang zu schulischer Bildung ausgeschlossen werden“.
Auch im Bereich des arbeitsgerichtlichen Rechtsschutzes gelte, dass Ausländer, die sich illegal in Deutschland aufhalten und arbeiten, einen einklagbaren zivilrechtlichen Anspruch auf ihren Arbeitslohn hätten. Doch sähen diese in der Praxis auch hier aus Angst vor der Entdeckung davon ab, entsprechende Klagen zu erheben.
Denn auch der Arbeitsrichter sei übermittlungspflichtig. Dies führt laut SPD-Antrag nicht nur zu einer unbilligen Belastung der Betroffenen, sondern auch zu einer nicht gerechtfertigten Besserstellung von Arbeitgebern, die Ausländer ohne Aufenthaltstitel oder Duldung beschäftigen.
„Die Änderungen“, heißt es in der Begründung des Entwurfs, schüfen „einen angemessenen Ausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht und dem individuellen Interesse von Ausländern ohne Aufenthaltstitel oder Duldung auf eine menschenwürdige Minimalversorgung“.
Öffentlichen Stellen, die soziale Rechte gewährleisteten, könnten ihren Aufgaben andernfalls nicht gerecht werden. So berücksichtige die Änderung im Aufenthaltsrecht nach wie vor das legitime Interesse der Gefahrenabwehr, erleichtere aber Betroffenen zugleich den Zugang zu elementaren Leistungen.