Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Textarchiv > 2009 > Aufenthaltsrechtliche Übermittlungspflichten
Auf ein geteiltes Echo im Plenum ist am Donnerstag, 26. November, ein SPD-Gesetzentwurf (17/56) zur Einschränkung aufenthaltsrechtlicher Übermittlungspflichten gestoßen, den der Bundestag in erster Lesung beraten hat. Die Sozialdemokraten fordern in ihrem Antrag, die Übermittlungspflicht von öffentlichen Stellen auf solche einzuschränken, die sich mit der Gefahrenabwehr und Strafrechtspflege beschäftigen. Hierzu zählen unter anderem Polizei- und Ordnungsbehörden.
Bisher sind alle öffentlichen Stellen wie Schulen und Krankenhäuser dazu verpflichtet, die zuständige Ausländerbehörde zu unterrichten, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Arbeit Kenntnis von einem Ausländer erlangen, der sich illegal in Deutschland aufhält. Während die Linksfraktion und die Fraktion von Bündnis90/die Grünen Unterstützung signalisierten, stieß der Antrag bei den Regierungsfraktionen auf Kritik.
Rüdiger Veit (SPD) unterstrich die Ziele der Initiative. So wollte die SPD erreichen, "dass Kinder Illegaler in Deutschland zur Schule gehen können, ohne Angst zu haben, dass der Schulleiter Meldung bei den Ausländerbehörden macht." Dass illegale Migranten ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen könnten, ohne dass das Krankenhaus sie melde. Dass sie ihren Arbeitslohn notfalls auch einklagen könnten, ohne fürchten zu müssen, dass der Arbeitsrichter sie bei den Behörden melde.
"Diese Mindestleistung humanitärer Standards muss in Deutschland dringend hergestellt werden", sagte Veit. In der Mehrheit der europäischen Staaten sei dies bereits so.
"Illegale Migration kann nicht akzeptiert werden"
Zum Teil heftig kritisierte Dr. Kristina Köhler (CD/CSU) den eingebrachten Entwurf. Dieser führe zu einer Parallelwelt, in der man zur Arbeit und Schule gehen könne, ohne gemeldet zu sein. "In einem Rechtsstaat kann illegale Migration nicht akzeptiert werden", sagte Köhler. Wer sich unerlaubt in einem Land aufhalte, habe das Land zu verlassen.
"Das ist keine deutsche Eigenschaft, sondern gilt in der ganzen Welt." Der Gesetzgeber müsse sich viel mehr über Legalisierungsmöglichkeiten Gedanken machen als darüber, Menschen in der Illegalität zu halten.
Serkan Tören (FDP) verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem die Stärkung von Kinderrechten bereits festgeschrieben sei. Der FDP-Politiker kündigte an, die Übermittlungspflicht durch eine Regelung auf Bundesebene so zu ändern, dass der Schulbesuch illegaler Migranten möglich werde.
Wie Köhler hielt auch Tören fest: "Die Einhaltung und der Vollzug des Ausländerrechts sind wesentliche Bestandteile der demokratischen Grundordnung." Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhielten, könnten nicht ignoriert werden.
Die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sevim Dagdelen, stellte in ihrer Rede grundsätzlich klar: "Es gibt keine illegalen Menschen, nur solche, die illegalisiert werden." Der Staat habe die Pflicht, die Menschenrechte auch von illegalen Einwanderern zu wahren. Dagdelen kritisierte "engstirnige Bürokratie", die dies erschwere. "Diese Verweigerungshaltung muss aufgegeben werden."
Ähnlich äußerte sich Memet Kilic (Bündnis90/Die Grünen), der auf die humanitäre Notlage der Menschen verwies, die sich illegal in Deutschland aufhielten: "Viele Menschen müssen in unserem Land ohne gültige Papiere leben, weil sie für sich und ihre Kinder keine andere Möglichkeit sehen."
Vor allem an die Reihen von CDU/CSU und FDP gewandt forderte Kilic die Fraktionen auf, den Antrag zu unterstützen: "Heute haben Sie die Gelegenheit, Menschen zu helfen, die sich in einem humanitären Drama befinden."