Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Textarchiv > 2009 > Aufenthaltsgesetz
Am Donnerstag, 17. Dezember 2009, beraten die Abgbeordneten ab 21.05 Uhr über Gesetzentwürfe der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen und über einen Antrag der Linken zum Aufenthaltsgesetz. Am Ende der halbstündigen Debatte wird über den Gesetzentwurf der Grünen sowie über den Antrag der Linksfraktion abgestimmt. Der Gesetzentwurf der SPD, der noch nicht vorliegt, steht zur ersten Lesung an.
Die Grünen fordern in einem Gesetzentwurf (17/34 neu), die im August 2007 eingeführte so genannte "Altfallregelung" für geduldete Flüchtlinge um ein Jahr zu verlängern. Die Linke will darüber hinaus (17/19) künftig eine Aufenthaltserlaubnis auch dann erteilen, wenn "eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen in absehbarer Zeit nicht möglich ist". Hintergrund ist, dass nach der Altfallregelung bis zum Sommer 2009 rund 62.600 geduldete Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben; jeder zweite allerdings "auf Probe".
Grüne wie Linke fordern eine Regelung auf Bundesebene. Vertreter von CDU/CSU und FDP machten in der ersten Lesung am 26. November deutlich, dass sie die Innenministerkonferenz für das zuständige Gremium halten. Tatsächlich haben die Innenminister der Länder in der Zwischenzeit in Bremen einen Beschluss gefasst: Sie verlängerten das Bleiberecht für langjährig in Deutschland geduldete Ausländer um zwei Jahre - unter der Voraussetzung, dass sie bis Ende Januar 2010 zumindest eine Halbtagsstelle oder das nachweisliche Bemühen um Arbeit und Integration vorweisen können.
Während die von der SPD regierten Länder eine abschließende Lösung gefordert hatten, wollten CDU sowie CSU die weitere Gewährung des Bleiberechts zunächst von der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts abhängig machen.
Der Antrag der Fraktion Die Linke im Bundestag setzt sich demgegenüber für ein "umfassendes Bleiberecht" ein. Die Bundesregierung wird zur Vorlage eines Gesetzentwurfs aufgefordert, der eine Aufenthaltserlaubnis auch ermöglicht, wenn "eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen in absehbarer Zeit nicht möglich ist".
Nach spätestens fünf Jahren solle ein dauerhaftes Bleiberecht gewährt werden, Familien mit Kindern nach drei Jahren, "besonders schutzbedürftigen Personen noch früher". Auch sollen Aufenthaltsgenehmigungen, die im Rahmen der jüngsten Bleiberechtsregelung erteilt wurden, unabhängig vom Nachweis eines eigenständigen Einkommens verlängert werden
Bündnis 90/Die Grünen fordern, die Altfallregelung um ein Jahr bis Ende 2010 zu verlängern. In einem weiteren Gesetzentwurf solle die Regelung bis dann "zügig so geändert werden, dass sie eine nachhaltige Lösung für langjährig hier geduldete Personen bietet".
Zur Begründung für ein Bundesgesetz erklärte der Grünen-Abgeordnete Josef Winkler bei der ersten Lesung, ein von der Innenministerkonferenz gefällter Beschluss sei ein "demokratischer Rückschritt". Die Frage sei keine, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit "beim Kamingespräch" geklärt werden könne.
Auch die SPD hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Altfallregelung) vorgelegt (17/207). Danach soll auf einen festen Stichtag für die Duldung verzichtet werden, um künftige "Kettenduldungen" zu vermeiden. Das "ernsthafte Bemühen" um Arbeit solle als Anforderung an die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts ausreichen. Minderjährige sollten bereits nach vier Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn eine günstige Prognose für die Integration vorliegt.
Ebenso will die SPD eine eigne Regelung für Personen schaffen, die in Deutschland einen Schulabschluss machen. für "Altfälle" von einem Jahrzehnt und mehr will sie eine noch weitreichendere Ausnahme von den allgemeinen Voraussetzungen für ein Bleiberecht schaffen.
Der Abgeordnete Reinhard Grindel (CDU/CSU) warb in der Debatte für eine "differenzierte Lösung". Die Bleiberechtsregelung solle "Geduldeten, die sich gut integriert haben, helfen". Eine "Zuwanderung in die Sozialsysteme" solle verhindert werden. Wer bleiben wolle, müsse "nachweisen können, dass er sich zumindest um Arbeit bemüht" habe.
Sowohl die Grünen als auch Die Linke argumentieren in ihren Anträgen, die Wirtschaftskrise mache das Finden von Arbeit für Flüchtlinge derzeit nahezu unmöglich. Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke sagte im Plenum, mit 30.000 "Mitmenschen auf Abruf" sei 2007 eine "kleinmütige Teillösung" gefunden worden: "Diese Menschen brauchen Rechtssicherheit."
Der FDP-Abgeordnete Hartfrid Wolff warf der Linken vor, bei den Betroffenen "Anspruchsdenken zu fördern" und "de facto auf jede Steuerung der Zuwanderung verzichten zu wollen". Das erweise der Integration wie der Akzeptanz in der Bevölkerung einen "Bärendienst". Stephan Mayer von der CSU sagte, es drohe "keine humanitäre Katastrophe". Auch jenen, die in die Duldung zurückfallen könnten, drohe nicht die Abschiebung.
Rüdiger Veit (SPD) erinnerte daran, dass das Bemühen der rot-grünen Regierung, die Duldung abzuschaffen, dereinst am Widerstand des Bundesrates gescheitert sei. Er kündigte einen Gesetzentwurf der SPD an, der ebenfalls von der unbedingten Pflicht zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts abweicht.