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Ein Patientenrechtegesetz wird dringend gebraucht - darin waren sich die Abgeordneten aller Fraktionen im Bundestag am Donnerstag, 20. Mai 2010, einig. Doch wie genau ein solches Gesetz ausgestaltet werden und welche Rechte es bündeln soll, in dieser Frage gingen die Meinungen in der ersten Beratung des von der SPD-Fraktion vorgelegten Antrags für ein "modernes Patientenrechtegesetz“ deutlich auseinander.
Die SPD plädiert in ihrer Vorlage (17/907) dafür, die bereits bestehenden Rechte von Patienten gegenüber Ärzten und Krankenkassen, die bislang in unterschiedlichen Gesetzen festgeschrieben sind, in einem Gesetz transparent zusammenzufassen. Außerdem dringt die Fraktion darauf, die Patientensicherheit zu bessern und insbesondere die Opfer von Behandlungsfehlern zu stärken.
"Fehlermanagement in Krankenhäusern etablieren"
Dr. Marlies Volkmer (SPD), stellvertretende Fraktionssprecherin für Gesundheit, kritisierte, dass in deutschen Krankenhäusern noch immer mehr Patienten an "unvorhergesehen Ereignissen“ stürben als im Straßenverkehr. Daher müsse in allen Krankenhäusern endlich ein wirkungsvolles Fehlermanagement etabliert werden, so die Abgeordnete.
Fehler müssten bekannt werden, nur so könne aus ihnen gelernt werden. Damit Ärzte und Krankenschwestern diese Fehler aber auch wirklich meldeten, sei es notwendig, sie vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu schützen. Zudem schlug Volkmer vor, Opfer von Behandlungsfehlern im Fall eines Prozesses besser zu unterstützen, indem die Beweislast immer dann umzukehren sei, wenn Patientenakten von Ärzten nur "unvollständig geführt und verzögert herausgegeben“ würden.
Die Gesundheitspolitikerin forderte die Bundesregierung daher auf, den Antrag ihrer Fraktion für einen Gesetzentwurf zu nutzen. "Er ist das Ergebnis eines langen Diskussionsprozesses mit allen Beteiligten im Gesundheitssystem - bitte nutzen Sie diese gute Grundlage!“
"Unabhängige Beratung für Patienten ausbauen"
Wolfgang Zöller, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, befürwortete in seiner Rede ausdrücklich ebenfalls ein Gesetz, das die Patientenrechte transparent bündelt und die Rechtssicherheit verbessert. Er wollte sich aber weder inhaltlich noch zeitlich von der Opposition drängen lassen.
Der CSU-Politiker verwies zunächst auf die Vereinbarungen, die Union und FDP im Koalitionsvertrag zu Verbesserung des Patientenschutzes geschlossen haben. "Patienten sollen möglichst selbständig ihre Rechte wahrnehmen können“, betonte Zöller. Wichtig sei in diesem Zusammenhang insbesondere, dass sie Zugang zu unabhängiger Beratung bekämen.
Das laufende Modellprojekt unabhängiger Beratungsstellen werde die Bundesregierung deshalb weiterführen. Noch vor der Sommerpause, werde es dazu eine Regelung geben, kündigte der Unionsabgeordnete an. Auch ein "Patientenschutzgesetz“ sei längst auf dem Weg. Inwieweit und in welcher Form dieses die Opfer von Behandlungsfehlern stärken soll, ließ Zöller noch unbeantwortet: "Es gibt noch offene Fragen, die wir diskutieren.“
"Mangelnde Unterstützung für Patientenrechte"
Diese Zurückhaltung wertete wiederum die Opposition als Indiz für die mangelnde Unterstützung innerhalb der schwarz-gelben Fraktion für die Ziele des Patientenbeauftragten: Dr. Karl Lauterbach, Sprecher der Arbeitsgruppe Gesundheit innerhalb der SPD-Fraktion, attestierte Zöller zwar eine gute Arbeit, bezweifelte aber, dass die FDP diese wirklich mittrage: "Sie warnen ja nur vor Sanktionen und Bürokratie“, warf Lauterbach den Liberalen vor. Der Fraktion ginge es nicht wirklich um die Patienten, sondern vor allem um ihre Klientel - die Ärzte.
"Sanktionen gegen Ärzte, die Fehler vertuschen"
Kathrin Vogler (Die Linke), stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, warf wiederum der SPD vor, "vor der Ärztelobby eingeknickt“ zu sein. Obwohl sich die Abgeordnete dezidiert für ein Patientenrechtegesetz aussprach, hielt sie die im Antrag der SPD formulierten Vorschläge jedoch nicht für die geeignete Ausgestaltung: "Wir brauchen ein verpflichtendes Melderegister für Behandlungsfehler“, sagte Vogler.
Ein Fehlermanagement, das auf freiwilligen Vereinbarungen beruhe, reiche dagegen nicht aus. Auch forderte Vogler Sanktionen gegen Ärzte, die im Fall der Aufarbeitung von Behandlungsfehlern "mauern und vertuschen“. Oft würden Ärzte zu diesem Verhalten von "Arbeitgebern oder ihrer Haftpflichtversicherung“ verpflichtet. Daher brauche man endlich eine Handhabe, um Krankenakten herausfordern zu können, so die Politikerin der Linskfraktion. Gleichzeitig plädierte sich dafür, Erleichterungen bei der Beweislast einzuführen.
"Wir brauchen einen Mentalitätswechsel"
Die FDP-Gesundheitspolitikerin Christina Aschenberg-Dugnus betonte, der Koalition gehe es in der Frage der Patientenrechte insbesondere um die Schaffung von mehr Transparenz und Orientierung für die Versicherten. Daher unterstütze ihre Fraktion auch das Bestreben des Patientenbeauftragten, die unabhängigen Beratungsstellen für Patienten zu verstetigen: "Das ist ein erfolgreiches Projekt, das werden wir fortsetzen.“
Was die Ausgestaltung eines Patientenrechtegesetzes angeht, warnte Aschenberg-Dugnus jedoch vor mehr Bürokratie, Misstrauen und Kontrolle. "Das frisst unser Gesundheitswesen auf.“ Statt weiterer Rechte forderte die FDP-Abgeordnete einen Mentalitätswechsel im Gesundheitssystem. Dieses müsse vor allem auf Fairness und Vertrauen basieren.
Der Antrag der SPD könne zwar dabei an manchen Stellen helfen, "überdrehe“ jedoch oft. So wandte sich Aschenberg-Dugnus klar gegen die von den Sozialdemokraten geforderte Umkehr der Beweislast. "Wir wollen doch hier keine amerikanischen Verhältnisse!“
"Debatte über Patientenrechtegesetz öffentlich führen"
Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen), Fraktionssprecherin für Prävention und Patientenrechte, verlieh ihrer Befürchtung Ausdruck, trotz des unbestreitbaren Engagements des Patientenbeauftragen Zöller werde die Bundesregierung am Ende nur ein "schmalbrüstiges Gesetz“ vorlegen. Das zeige schon allein die kurzfristige Einigung auf die Fortsetzung des Projekts der unabhängigen Beratungsstellen, meinte die Bündnisgrüne.
Den Antrag der SPD bezeichnete sie dagegen als "ernstzunehmend“. Viele wichtige Aspekte seien darin zusammengetragen worden. Dennoch müsse bei der Ausgestaltung eines Gesetzes darauf geachtet werden, dass es nicht hinter bestehende Regelungen zurückfalle.
Klein-Schmeink appellierte zudem an die Bundesregierung, die Debatte um Patientenrechte öffentlich zu führen. "Bitte öffnen Sie den Prozess, verhandeln Sie nicht im stillen Kämmerlein, sondern beziehen Sie auch die Öffentlichkeit und die Fraktionen im Bundestag mit ein.“
"Unterversorgung auf dem Land verhindern"
Erwin Rüddel (CDU/CSU) betonte in der Debatte einen ganz anderen Aspekt: Das wichtigste Patientenrecht überhaupt sei der Zugang zu ärztlichen Leistungen. Auf dem Land aber, gab der Abgeordnete zu bedenken, drohe längst die medizinische Unterversorgung.
Dagegen werde die Bundesregierung nun gezielt vorgehen. "Das ist ein Patientenrecht, dass wir nicht vernachlässigen werden.“ Rüddel sprach sich zudem für eine neue "Sicherheitskultur“ zur Vermeidung von Behandlungsfehlern aus. Sanktionen gegen Ärzten erteilte er jedoch eine Absage: "Mit einem wirkungsvollen Meldesystem erreichen wir mehr als mit Drohungen“, so der Unionspolitiker.