Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Textarchiv > 2010 > Banken-Restrukturierungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Oktober 2010, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen den Entwurf der Bundesregierung für ein Banken-Restrukturierungsgesetz (17/3024, 16/3362) in der durch den Finanzausschuss geänderten Fassung (17/3407) angenommen. Während sich die SPD-Fraktion bei der Abstimmung enthielt, lehnten Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage ab. Durch die mehrheitliche Zustimmung ist nun der Weg frei für eine Bankenabgabe, durch die der Finanzsektor an den Kosten für die Abwicklung systemrelevanter Banken beteiligt werden soll. Als Folge der Beratungen im Finanzausschuss wurden noch Regelungen für die Begrenzung von Bonuszahlungen an Bankmitarbeiter in das Gesetz eingefügt.
Heftige Kritik am Gesetzgebungsverfahren gab es von Seiten der Opposition. Dass das Gesetz in dieser Woche "durchgepeitscht“ worden sei, sei eines parlamentarischen Beratungsverfahrens nicht würdig, urteilte der SPD-Abgeordnete Manfred Zöllmer.
Richard Pitterle von der Linksfraktion kritisierte, dass der Opposition zuerst die Mitwirkung angeboten worden sei, dann aber das Gesetz "halbgar durch das Parlament gejagt wurde“. Angesicht des"kurzfristigen Verfahres sei keine gute Gesetzgebung möglich gewesen, befand auch der Finanzexperte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Gerhard Schick.
Aus Sicht des FDP-Abgeordnete Christian Ahrendt handelt es sich dennoch um ein gutes Gesetz, das in der parlamentarischen Beratung noch besser geworden sei.
Von einem "sehr anspruchsvollen Gesetz“ sprach der Finanzexperte der Unionsfraktion, Leo Dautzenberg. Es sei etwas anderes, Banken zu restrukturieren oder abzuwickeln als Insolvenzregelungen bei der gewerblichen oder industriellen Wirtschaft zu schaffen. Für eben diese Bankenrestrukturierung schaffe das Gesetz das notwendige Instrumentarium.
Vorgesehen seien die Möglichkeit der freiwilligen Sanierung, aber auch verstärkte Einflussmöglichkeiten der Bankenaufsicht. Begleitet werde die Restrukturierung durch den Restrukturierungsfonds mit einer Zielgröße von 70 Milliarden Euro - die sogenannte Bankenabgabe. Dautzenberg räumte ein, dass dies kein Rettungsfonds sei.
"Kein Fonds kann groß genug sein, um eine systemische Bank aufzufangen“, sagte er. Bei der Bankenabgabe habe man einen "maßvollen Weg“ gewählt und bewusst nur wenige Ausnahmen gemacht, um sie möglichst breit zu halten.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Bundeskanzlerin Merkel angekündigt habe, der Steuerzahler solle künftig nicht mehr bei Bankenkrisen zur Kasse gebeten werden, sei die Bankenabgabe eine "Mogelpackung“, mit der die Öffentlichkeit getäuscht werden solle, kritisierte Manfred Zöllmer (SPD).
Wenn die Bundesregierung mit Einzahlungen in den Fonds von jährlich 600 Millionen Euro bis 1,3 Milliarden Euro rechne, gleichzeitig aber allein die Immobilienbank Hypo Real Estate einen Finanzbedarf von 190 Milliarden Euro gehabt habe, werde deutlich: "Am Ende wird doch der Steuerzahler wieder zur Kasse gebeten.“ Zöllmer forderte daher eine "wirkliche Beteiligung" der Banken und "kein Placebo“.
Als "Seifenblase“ hätten sich die Ankündigungen der Bundesregierung, die Finanzwirtschaft zur Verantwortung zu ziehen, erwiesen, kritisierte auch Richard Pitterle (Die Linke). Das in aller Eile zusammengeschusterte Gesetz sei "wirkungslos und unausgegoren“, sagte er. Dies zeige sich auch an dem angedachten freiwilligen Sanierungsverfahren. "Es ist wirklichkeitsfremd anzunehmen, dass Bankenvorstände freiwillig eingestehen, ihr Institut in eine Schieflage gebracht zu haben“, urteilte Pitterle.
In diesem Falle auf Freiwilligkeit zu setzen, sei der falsche Weg, lautete auch die Einschätzung von Dr. Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen). Aus der Vergangenheit wisse man doch, dass die Vorstände in Krisenlagen kein Interesse hätten, das Verfahren selber einzusetzen.
Besser wäre es gewesen, mehr Ansatzpunkte für die Aufsichtsbehörden zu schaffen, sagte Schick. Bei den Anhörungen zu dem Gesetzentwurf sei zudem deutlich geworden, dass die gewünschte Beteiligung der Gläubiger an der Sanierung und Restrukturierung mit den geplanten Regelungen nicht erreicht werde. "Hier muss nachgearbeitet werden“, forderte er und verwies auf Regelungen in der Schweiz, die eine Beteiligung der Gläubiger sicherstellten.
Das Gesetz sei geeignet, um zukünftige Krisen zu beseitigen, sagte hingegen Christian Ahrendt (FDP). Dabei käme es auf die Höhe der Bankenabgabe nicht vordergründig an, da durch das Gesetz die Bankenaufsicht gestärkt werde und so früh bei einer Schieflage eingegriffen werden könne. "Das ist die beste Krisenintervention“, befand Ahrendt.
Außerdem würden durch das Gesetz die Haftungsregelungen verschärft werden. Verfehlungen von Vorständen könnten so länger aufgearbeitet und die Verantwortlichen in Haftung genommen werden.
Im Anschluss an die Debatte lehnte der Bundestag Entschließungsanträge der SPD-Fraktion (17/3471) sowie der Linksfraktion (17/3472) ab. (hau)