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Mit den Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt setzt sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Katja Kipping (Die Linke) am Montag, 5. September 2011, in einer öffentlichen Anhörung auseinander. Darin werden sich Sachverständige zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie zu Anträgen der drei Oppositionsfraktionen äußern. Die Sitzung beginnt um 11 Uhr im Sitzungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert bis gegen 14 Uhr.
Die Bundesregierung will die Integration in Erwerbsarbeit beschleunigen und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung neu ordnen, wie es in ihrem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (17/6277) heißt. Betroffen davon seien sowohl Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (Sozialgesetzbuch III) als auch Eingliederungsleistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch II).
Die Regierung will die "bisherige intransparente Zuordnung der Instrumente der aktiven Arbeitsförderung" nach der Dreiteilung Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger aufgeben und die gesetzlichen Regelungen für die Instrumente auf Kerninhalte beschränken.
Zur Weiterentwicklung der beruflichen Eingliederung soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei Angeboten von Arbeitsmarktdienstleistern über eine Gutscheinlösung den Anbieter selbst auszuwählen.
Die Eingliederungszuschüsse sollen zusammengeführt und die Leistungen für Selbstständige umgebaut werden. Den Gründungszuschuss will die Regierung in eine Ermessensleistung umwandeln. Bei der möglichen Gesamtföre4dauer von 15 Monaten soll es jedoch bleiben.
Für die SPD bietet der Entwurf keine erfolgversprechende Ausgestaltung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums, sondern schränkt die Strategie des Förderns in der Arbeitsmarktpolitik massiv ein.
Die SPD fordert in ihrem Antrag (17/6454), Ausbildung, Bildung, Qualifizierung und lebensbegleitendes Lernen zu fördern, um den Fachkräftebedarf zu decken, die öffentlich geförderte Beschäftigung auszubauen sowie Rechtsansprüche von Arbeitsuchenden auf Förderung von Bildung und Weiterbildung zu stärken.
Die Linke fordert in ihrem Antrag (17/5526), die beschlossenen Kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik zurückzunehmen und neue Belastungen der Bundesagentur für Arbeit auszuschließen. die Arbeitsförderung solle am individuellen Bedarf von Erwerbslosen ausgerichtet werden.
Bündnis 90/die Grünen treten dafür ein (17/6319), allen Betroffenen den Zugang zu Förderung, Qualifizierung, Beschäftigung und Selbstständigkeit zu erhalten. Die Jobcenter und Arbeitsagenturen sollten mit den erforderlichen personellen und materiellen Grundlagen ausgestattet werden. Kürzungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik wollen die Grünen zurücknehmen. (vom)
Zeit: Montag, 5. September 2011, 11 bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail: arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.