6. Juni 2011
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Zunächst schien es knapp zu werden: Lange hatte die Projektgruppe Urheberrecht über die ersten drei Themenkomplexe diskutiert, die sie sich zu Beginn der Arbeit in ihrem Programm vorgenommen hatte. Vor allem der Themenkomplex III stellte die Mitglieder mit ihren teils sehr unterschiedlich gelagerten Interessen vor Herausforderungen. Bewährt hat sich hier allerdings die veränderte Arbeitsweise. Anders als in den ersten beiden Themenkomplexen hat die Projektgruppe die Textbeiträge des Themenkomplexes unter den Beteiligten aufgeteilt, um sich dann im zweiten Schritt gemeinsam damit zu befassen. Durch dieses Vorgehen fanden gerade in den letzten Projektgruppensitzungen mehr zielorientierte Diskussionen statt.
Die knapp fünfstündige Sitzung am 6. Juni brachte den Durchbruch. Die Mitglieder schlossen nach intensiver Textarbeit die Arbeit an den drei Themenkomplexen "Das Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft: Bestandsaufnahme sowie technische, soziale und wirtschaftliche Herausforderungen", "Neue Vertriebs-/Vergütungsformen und Geschäftsmodelle im Internet" sowie "Urheber- und Nutzerrechte" ab. Damit kann der Berichtsteil zum Urheberrecht wie geplant mit den drei anderen Themen Datenschutz, Medienkompetenz und Netzneutralität im inhaltlichen Zwischenbericht der Enquete-Kommission erscheinen.
Kriminelle versus verunsicherte Verbraucher
Kontrovers diskutierte die Projektgruppe in dieser Sitzung eine Passage zum Thema Wandel kreativer Leistung und ihrer Wertschätzung aus der Bestandsaufnahme. So habe es die Kreativindustrie mit Blick auf illegale Tauschbörsen in der Vergangenheit versäumt, eigene nutzerfreundliche und attraktive Angebote zu machen. Stattdessen habe die Kreativindustrie verstärkt auf die strafrechtliche Verfolgung von Rechtsverletzern und einschüchternde Werbespots und Slogans gesetzt. Kontrovers diskutiert wurde dabei der Begriff der "Kriminalisierung". Die Mitglieder feilten lange an einer Formulierung, mit der deutlich wird, dass bei vielen Nutzern große Unsicherheit darüber herrsche, was erlaubt sei und was nicht.
I-Tüpfelchen Handlungsempfehlungen
Ein wenig Arbeit liegt trotzdem noch vor der Projektgruppe. Nachdem Entwürfe für Handlungsempfehlungen von fast allen Fraktionen vorlagen, war es in der letzten Sitzung schwer, sich auf einen Konsens zu einigen. Abschließend werden sich die Mitglieder deshalb außerhalb einer formalen Projektgruppensitzung darüber beraten, unter anderem im so genannten Umlaufverfahren, also schriftlich beziehungsweise elektronisch. Lediglich für den Fall, dass die Fraktionen und Sachverständigen dabei zu keiner Übereinstimmung kommen, soll noch eine weitere Sitzung einberufen werden.
Handlungsempfehlungen der Öffentlichkeit
Dasselbe gilt für die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus der Beteiligungsplattform Adhocracy. Die Projektgruppe hatte im März zwei Mitglieder benannt, die die Vorschläge auf Adhocracy im Blick behalten sollten. Gewissermaßen als "Anwälte des 18. Sachverständigen" verfolgten sie die Beteiligung auf der Plattform und trugen die Ergebnisse in die Projektgruppe. Näheres zur Bürgerbeteiligung soll nun in einem eigenen Kapitel in den Bericht der Projektgruppe einfließen.
Schlussfrist für den Text der Projektgruppe sowie für Handlungsempfehlungen und mögliche Sondervoten ist der 17. Juni. Bis zu diesem Stichtag sollen alle Berichtsteile fertiggestellt sein. Zehn Tage später, am 27. Juni 2011, soll die Gesamtenquete die Berichtsteile aller Projektgruppen verabschieden.