Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2010 > Bundesregierung gegen namentliche Nennung von beobachteten Abgeordneten
Darin erkundigten sich die Parlamentarier unter anderem danach, welche Abgeordneten ”wann, auf welche Art und Weise, zu welchem Grund und aus welchem Zweck“ durch das BfV �berwacht worden seien. Dazu betont die Regierung, um die ”sehr umfassende Frage zu Zeitpunkt, Art und Weise und Zweck der Beobachtung sowie den Inhalt der erhobenen Informationen“ zu beantworten, w�re es notwendig, den umfangreichen Personen- und Sachaktenbestand des BfV durchzusehen. Diese Bearbeitung der Akten sei faktisch innerhalb der f�r die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verf�gung stehenden Zeit selbst unter Ber�cksichtigung einer eventuellen Fristverl�ngerung nicht m�glich.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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