Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2010 > Unterzeichnung des R�ck�bernahmeabkommens mit Kosovo noch nicht terminiert
Wie die Regierung erl�utert, werden sich mit Inkrafttreten des Abkommens keine grundlegenden �nderungen in Bezug auf das jetzt schon stattfindende Verfahren zur R�ck�bernahme von ausreisepflichtigen Kosovaren ergeben. Das bisher angewandte Regelwerk der ”Readmission Policy“ der �bergangsverwaltung der Vereinten Nationen im Kosovo werde dann durch die Bestimmungen des Abkommens ersetzt. W�hrend die ”Readmission Policy“ ausschlie�lich auf die Frage der Herkunft eines Menschen aus dem Kosovo abstelle, da bei ihrem Inkrafttreten weder die Republik Kosovo noch die kosovarische Staatsangeh�rigkeit existiert habe, kn�pfe das Abkommen f�r die R�ck�bernahmeverpflichtung grunds�tzlich an die Staatsangeh�rigkeit der betroffenen Person an.
K�nftig w�rden die Kategorien der R�ck�bernahme von eigenen Staatsangeh�rigen einerseits sowie von Drittstaatsangeh�rigen und Staatenlosen anderseits zu unterscheiden sein, hei�t es in der Antwort weiter. Auch unterhalte das R�ck�bernahmeabkommen Regelungen zur ”Durchbef�rderung von Personen“, die durch das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien in einen Drittstaat zur�ckgef�hrt werden k�nnen.
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