Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2010 > Innenausschuss debattierte über Urteil zu Vorratsdatenspeicherung
Die CDU/CSU-Fraktion kündigte an, das Urteil zusammen mit dem freidemokratischen Koalitionspartner genau prüfen zu wollen. Nachgedacht werde auch darüber, warum man ”in toto“ Daten an die USA geben müsse, statt diese selbst auszuwerten und gegebenenfalls die Ergebnisse an die Vereinigten Staaten weiterzugeben. Auch verwies sie darauf, dass nach dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung die gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen seien. Dabei stelle sich die Frage, wie mit solchen Daten umgegangen werden soll, die bereits abgerufen und in strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeflossen sind.
Die SPD-Fraktion betonte, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht allein die Vorratsdatenspeicherung betreffe, sondern auch die Frage, in welchem Umfang Daten ohne Anlass gespeichert werden. Sie erkundigte sich zugleich, welche Folgerungen die Bundesregierung aus dem Richterspruch für die Weitergabe von anlasslos gesammelten Daten an die USA ziehe.
Auch die FDP-Fraktion sah Auswirkungen des Urteils für das Swift- und das Passagierdatenabkommen und wollte wissen, wie die Bundesregierung damit umgehen wolle. Zugleich wandte sich in diesem Zusammenhang dagegen, bei den Beratungen über das weitere Vorgehen ”Drohszenarien“ mit Blick auf etwaige Terrorgefahren aufzubauen. Auch vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung Anfang 2008 habe es bereits Strafverfolgung gegeben. Man müsse fragen, ob es Sinn mache, ”ohne Ende“ Daten zu sammeln.
Die Fraktion Die Linke fragte ebenfalls danach, wie die Bundesregierung hinsichtlich des Passagierdatenabkommens auf europäischer Ebene weiter vorgehen will. Sie hielt zugleich der Unions-Fraktion vor, nach dem Karlsruher Urteil weiter machen zu wollen wie bisher.
Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf die Frage auf, mit welchen Positionen die Bundesregierung nach dem Urteil des Verfassungsgerichts in die weiteren Swift-Verhandlungen gehen wolle. Nach dem Richterspruch seien die Spielräume für weitere anlasslose Datensammlungen sehr eng.
Das Bundesinnenministerium betonte, dass Deutschland auch die Verpflichtung habe, die dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zugrunde liegende EU-Richtlinie umzusetzen. Es gehe jetzt darum, das ”komplexe“ Urteil umzusetzen, sagte ein Ministeriumsvertreter. Er hob zugleich die Bedeutung von Telekommunikationsverbindungsdaten für die Terrorabwehr hervor. ”Terrorbekämpfung ohne Verbindungsdaten geht schlicht nicht“, sagte er.
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