Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2010 > Sofortmaßnahmen bei Hartz-IV-Härtefällen ergreifen – Kommission für Regelsätze
Über die Sofortmaßnahmen bei den Härtefällen hinaus sollte nach Meinung der SPD beim zuständigen Bundesarbeitsministerium eine Kommission unter Beteiligung des ”Deutschen Vereins für private und öffentliche Fürsorge“, Wissenschaftlern, den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und allen Fraktionen des Bundestages eingerichtet werden,
die den Auftrag hat, die Bemessung der Regelsätze und die dazu gehörende Datenauswertung vorzunehmen. Wo bei der Ermittlung der eigenständigen Regelsätze für Kinder die statistischen Grundlagen nicht ausreichten, sollten ”ergänzende qualitative Studien über notwendige Mindeststandards“ durchgeführt werden. Bei der den Hartz-Regelsätzen zugrundeliegenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) müsse der Erhebungszeitraum von fünf auf drei Jahre reduziert werden, fordert die SPD. Zudem solle auch das Asylbewerberleistungsgesetz an die verfassungsrechtlichen Vorgaben angepasst werden.
Da in den Augen der Antragsteller der stark gestiegene Anteil von Niedriglohnbeschäftigten ”kontraproduktiv und haushaltspolitisch fatal ist“, empfiehlt die SPD-Fraktion unter anderem folgende weiteren Maßnahmen: Die im Koalitionsvertrag angekündigte Prüfung der Erhöhung und Dynamisierung der sozialversicherungsfreien geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse soll unterlassen und ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden, der durch eine ”unabhängige Mindestlohn-Kommission“ festgesetzt wird. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten ”ein Gesamtkonzept für eine moderne Familien- und Bildungspolitik“, das unter anderem vorsieht, dass die steuerlichen Kinderfreibeträge in einen ”gerechten Kindergrundfreibetrag“ umgewandelt werden. Das von der Regierung geplante Betreuungsgeld sollte gestrichen und die dafür geplanten Mittel stattdessen für Investitionen in Angebote der frühkindlichen Bildung verwendet werden. Ein ”Rettungsschirm für Kommunen“ in Höhe von vier Milliarden Euro solle in den nächsten zwei Jahren die Städte und Gemeinden in die Lage versetzen, die soziale Infrastruktur für Familien, Kinder und Jugendliche zu erhalten und auszubauen, heißt es in dem Antrag.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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