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In einem neu formulierten Bundeswaldgesetz sollte nach Meinung der Parlamentarier der gesetzliche Bezug zu den Zielen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt und zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie verankert werden. Dabei seien unter anderem folgende Grundsätze im Bundeswaldgesetz zu verankern: die Erhaltung des Waldökosystems als Lebensraum einer artenreichen heimischen Pflanzen- und Tierwelt, die Sicherung einer langfristigen, nachhaltigen forstlichen Produktion und Holzerzeugung, der Aufbau naturnaher Wälder mit hinreichendem Anteil standortheimischer Baumarten und der Verzicht auf Entwässerungsmaßnahmen, die über das bisherige Maß hinausgehen.
Etwa ein Drittel der Landesfläche Deutschlands ist mit Wald bedeckt, heißt es in dem Antrag. Die Bedeutung der Wälder für unsere Gesellschaft gehe weit über das Wirtschaftliche hinaus. Obwohl in den vergangenen Jahren Anstrengungen hinsichtlich der Schadstoffreduzierung unternommen worden seien, heißt es weiter, ”sind die Wälder nach wie vor hohen Belastungen ausgesetzt“, vor allem mit Stickstoffverbindungen aus der Landwirtschaft und aus dem Verkehr. Ein modernes Bundeswaldgesetz dürfe nicht den aktuellen Stand des Wissens über ökologische und ökonomische Zusammenhänge im Wald und in der Forstwirtschaft ignorieren. Es müsse die Erkenntnisse aus diesem Gebiet aufgreifen und ihnen einen allgemeingültigen rechtlichen Rahmen geben, schreiben die Parlamentarier.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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