Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2010 > Hartz-IV-Anpassung wegen Zusatzbeitr�gen der Krankenversicherung unklar
H�here Ausgaben der statistischen Vergleichsgruppe k�nnten nach Ma�gabe des Berechnungsmodells ”die regelsatzrelevanten Ausgaben und damit auch die H�he der Regelleistungen beeinflussen“, hei�t es in der Antwort. Da es sich allerdings bei der Regelleistung um eine pauschalierte Gesamtleistung handle, k�nnten erh�hte Ausgabe in einem Bereich durch entsprechend geringere Ausgaben in einem anderen Bereich zu einer unver�nderten Regelleistung f�hren. Derzeit seien im Hartz-IV-Regelsatz nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 f�r die Gesundheitspflege monatlich 12,74 Euro vorgesehen – bezogen auf den sogenannten Eckregelsatz f�r Alleinstehende von urspr�nglich 345 Euro.
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