Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2010 > Bundesregierung: Nur wenige Krankenh�user besch�ftigen Leiharbeiter
Der Einsatz von Zeitarbeit in Krankenh�usern versto�e nicht gegen das Arbeitnehmer�berlassungsgesetz, schreibt die Regierung. Die beteiligten Zeitarbeitsunternehmen verf�gten �ber eine Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmer�berlassung nach dem Arbeitnehmer�berlassungsgesetz und unterl�gen insoweit der Kontrolle der Bundesagentur f�r Arbeit. Die von den Fragestellern genannten Unternehmen seien teilweise nach Hinweisen der Personal- beziehungsweise Betriebsr�te von der Bundesagentur f�r Arbeit auf ihre gewerberechtliche Zuverl�ssigkeit gepr�ft worden, hei�t es in der Antwort. Dies beinhalte unter anderem eine Kontrolle, ob diese Zeitarbeitsunternehmen ihre arbeitsrechtlichen, arbeitsschutzrechtlichen und steuerrechtlichen Verpflichtungen erf�llten.
Der Bundesregierung l�gen weder Erkenntnisse �ber den Umfang des Einsatzes von Zeitarbeitskr�ften in Krankenh�usern, noch Erkenntnisse �ber deren Einsatz in sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens vor, schreibt die Bundesregierung. Der Einsatz von Zeitarbeitskr�ften werde insbesondere im Rahmen der Krankenhausstatistik nicht gesondert erfasst. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) habe mitgeteilt, dass auch ihr keine belastbaren Daten �ber den Umfang der Nutzung von Zeitarbeit in Krankenh�usern vorl�gen, hei�t es weiter, sie sch�tze ihren Anteil jedoch als gering ein.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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