Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > August 2010 > Bundesrat will Geltung des F�hrerscheins der Klasse B erweitern
Berlin: (hib/MIK/ELA) Angeh�rige von freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und des Katastrophenschutzes sollen mit dem F�hrerschein der Klasse B auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren k�nnen. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (17/2766) vor.
Darin hei�t es, dass bei Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten, den technischen Hilfsdiensten und dem Katastrophenschutz immer weniger Fahrer f�r Einsatzfahrzeuge zur Verf�gung st�nden, da seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einem zul�ssigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden d�rfen. F�r Kraftfahrzeuge mit einer zul�ssigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen sei seitdem eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich. Lediglich �ltere F�hrerscheininhaber, die vor dem 1. Januar 1999 ihren F�hrerschein gemacht h�tten, k�nnten aufgrund des f�r sie geltenden Bestandschutzes auch diese Fahrzeuge mit dem bisherigen F�hrerschein der alten Klasse 3 fahren. Um die Einsatzf�higkeit zu erhalten, solle deshalb das Stra�enverkehrsgesetz ge�ndert werden.
Der Deutsche Bundestag hat mit dem F�nften Gesetz zur �nderung des Stra�enverkehrsgesetzes am 17. Juli 2009 (16/13108) laut Bundesrat die Grundlage f�r eine Sonderfahrberechtigung zum F�hren von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zul�ssigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen geschaffen. Diese Regelung sei jedoch nicht ausreichend. Eine weitere Gesetzes�nderung sei daher im Interesse der Einsatzf�higkeit der Organisationen erforderlich.
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