Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2010 > Regierung: Neun Maßnahmen akustischer Wohnraumüberwachung im Jahr 2009 angeordnet
Berlin: (hib/JMM/JOH) Im Jahr 2009 sind in sieben Bundesländern in acht Verfahren insgesamt neun Maßnahmen akustischer Wohnraumüberwachung angeordnet worden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung (17/3038) zu Überwachungsmaßnahmen nach Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes mit. Dieser Artikel regelt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Anlass für die repressiven Maßnahmen seien schwere Straftaten, speziell in fünf Fällen Mord und Totschlag sowie in drei Fällen die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, gewesen. Es seien acht Privatwohnungen und eine ”sonstige Wohnung“ überwacht worden. In der Anlage zu ihrem Bericht teilt die Regierung außerdem mit, dass von den Maßnahmen insgesamt 29 Personen betroffen gewesen seien. Die einzelnen Überwachungen hätten zwischen 3 und 90 Kalendertagen angedauert, in einem Fall sei sie nicht durchgeführt worden.
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