Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2010 > F�nf Euro mehr und ein Bildungspaket – Gesetzentwurf Hartz-IV-Reform
Berlin: (hib/ELA/KT) Der Hartz-IV-Regelsatz soll vom 1. Januar 2011 an um f�nf Euro steigen. Dies geht aus dem Gesetzentwurf (17/3404) der Fraktionen von CDU/CSU und FDP hervor, der am Freitag dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wird. Das Arbeitslosengeld II f�r Erwachsene soll von jetzt 359 auf dann 364 Euro monatlich steigen. Die Regels�tze f�r Kinder bleiben unver�ndert. Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien sollen vom 1. Januar 2011 an zus�tzlich gezielt in den Bereichen Bildung und gesellschaftliche Teilhabe gef�rdert werden. Bei Sch�lerinnen und Sch�lern werden dem Entwurf zufolge f�r Schulausfl�ge und mehrt�gige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen die tats�chlichen Aufwendungen anerkannt. F�r die Ausstattung mit pers�nlichem Schulbedarf werden 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres ber�cksichtigt, hei�t es in dem Entwurf. Bei Sch�lerinnen und Sch�lern wird eine ”schulische Angebote erg�nzende angemessene Lernf�rderung ber�cksichtigt, soweit diese geeignet und zus�tzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen“, hei�t es weiter. Wer an einer in schulischer Verantwortung angebotenen gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnimmt, bei dem werden die entstehenden Mehraufwendungen ber�cksichtigt. Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in H�he von insgesamt 10 Euro monatlich ber�cksichtigt. Dieser ist gedacht f�r Mitgliedsbeitr�ge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in k�nstlerischen F�chern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivit�ten der kulturellen Bildung und die Teilnahme an Freizeiten.
Die Leistungen des Bildungspakets werden durch ”personalisierte Gutscheine oder durch Kosten�bernahmeerkl�rungen erbracht“. Die Agentur f�r Arbeit gew�hrleiste, dass leistungsberechtigte Personen geeignete Leistungsangebote in Anspruch nehmen k�nnten. Das Bundesministerium f�r Arbeit und Soziales bestimme durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das N�here �ber die Errichtung, das Verfahren und die Nutzung eines elektronischen Systems zur Leistungserbringung und Abrechnung, insbesondere zur Einl�sung und Abrechnung von Gutscheinen sowie �ber die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der f�r diesen Zweck erforderlichen Sozialdaten, hei�t es weiter.
Arbeitslosengeld-II-Empf�nger sollen in Zukunft mehr von ihren Nebeneinkommen behalten d�rfen. Bei einem Verdienst bis zu 1.000 Euro bleiben den Betroffenen laut Entwurf 20 Prozent. Bisher liegt die Grenze bei 800 Euro. Neuerungen soll es auch bei den Kosten der Unterkunft geben. Die L�nder k�nnen laut Gesetzentwurf die Kreise und kreisfreien St�dte durch Gesetz erm�chtigen oder verpflichten, durch Satzung zu bestimmen, in welcher H�he Aufwendungen f�r Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet angemessen sind. Die L�nder sollen die Kreise und kreisfreien St�dte auch erm�chtigen k�nnen, die Bedarfe f�r Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet durch eine monatliche Pauschale zu ber�cksichtigen, wenn auf dem �rtlichen Wohnungsmarkt ausreichend freier Wohnraum verf�gbar ist und dies dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entspricht.
Das Gesetz wird unter Ber�cksichtigung aller Kosten laut Entwurf zu Ausgaben in H�he von 1.151.000.000 Euro im Jahr 2011 f�hren. Davon tr�gt der Bund 989.000.000 Euro, die Kommunen 219.000.000 Euro, die L�nder w�rden um 57.000.000 Euro entlastet. Das Bildungspaket f�r Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien schl�gt mit 586.000.000 Euro zu Buche, die Erh�hung der Regels�tze mit 292.000.000 Euro.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 habe dem Gesetzgeber aufgegeben, die Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII verfassungskonform neu zu bemessen, schreiben die Fraktionen in der Begr�ndung zu dem Gesetzentwurf. Dieser setze die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. In Bildung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft f�r Kinder und Jugendliche liege eine Schl�sselfunktion f�r die Herstellung von Chancengerechtigkeit, hei�t es weiter. F�r die Art der Leistungserbringung besitze der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum. Neben der Geldleistung seien auch Sach- oder Dienstleistungen vom Bundesverfassungsgericht als m�gliche Leistungsarten gleichberechtigt benannt worden, schreibt die Regierung. Die neuen Regels�tze seien ”auf der Grundlage verl�sslicher Zahlen transparent, sach- und realit�tsgerecht sowie nachvollziehbar und schl�ssig ausgestaltet“ worden, hei�t es weiter. Basis sei die Bedarfsermittlung von Sonderauswertungen, die das Statistische Bundesamt nach der von ihm erhobenen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorgenommen habe.
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