Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2010 > Ausschuss billigt Neuordnung des Arzneimittelmarktes
Berlin: (hib/ELA/TYH) Der Gesundheitsausschuss hat am Montagnachmittag in einer Sondersitzung dem Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG, 17/2413) mehrheitlich zugestimmt. Die Regierungsfraktionen befürworteten das durch zahlreiche Änderungsanträge modifizierte Arzneimittelsparpaket, die Oppositionsfraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten es ab. Der Abschluss der Beratungen im Ausschuss gilt vorbehaltlich der Voten der mit beratenden Ausschüsse, daher wird das AMNOG am Mittwochvormittag noch einmal auf der Tagesordnung der Gesundheitsexperten stehen. Am Donnerstag soll der Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag abschließend behandelt werden.
Die schwarz-gelbe Koalition strebt mit einer Neuordnung des Arzneimittelmarktes jährliche Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen in Milliardenhöhe an. Allein bei neuen Medikamenten, zu denen es keine therapeutischen Alternativen gibt, soll die Entlastung 1,7 Milliarden Euro betragen. Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll die pharmazeutische Industrie künftig den Nutzen neuer Arzneimittel nachweisen und den Preis, den sie dafür von den Kassen erstattet bekommt, mit diesen aushandeln.
Die Unionsfraktion sprach von einem ”echten Paradigmenwechsel“ durch das neue Gesetz. Erstmals gebe es ein ”klares Signal“, dass die Regierung wirkliche Einsparungen auf dem Arzneimittelmarkt erzielen wolle, unter anderem durch eine Nutzenbewertung von Medikamenten. Ein wesentlicher Punkt sei, dass auch etwas für die Private Krankenversicherung (PKV) getan werde. Diese soll laut Gesetzentwurf auch von den durch die Bewertung erzielten Rabatten profitieren. ”Wir stärken die wettbewerblichen Grundsätze durch das AMNOG“, hieß es auf Seiten der Union.
Die Oppositionsfraktionen begrüßten grundsätzlich den Ansatz der Kosten-Nutzen-Bewertung von Medikamenten, Kritik gab es jedoch in einzelnen Punkten. Die Arzneimittelhersteller könnten im ersten Jahr der Markteinführung den Preis nach wie vor selbst festlegen, kritisierte die SPD. Ähnlich argumentierte die Linksfraktion: Den Herstellern werde zu viel Zeit gelassen, ein neues Medikament am Markt zu etablieren. Für die Kassen sei es dann schwierig, die Erstattung später abzulehnen. Zudem geht den Sozialdemokraten die Kosten-Nutzen-Bewertung nicht weit genug. Die ”besondere“ – also weitergehende Kosten-Nutzen-Bewertung – gebe es nur dort, wo es zu keiner Einigung zwischen Pharmaunternehmen und Krankenkassen komme. Auch für die Grünen greift die Kosten-Nutzen-Bewertung zu kurz. Der Fehler sei, dass diese nur die Grundlage für Preisverhandlungen sein solle, aber nicht darüber entscheide, welche Medikamente überhaupt erstattet würden. Zudem lehnen die Grünen ab, dass bei den so genannten Orphan Drugs, also Medikamenten, die für die Behandlung seltener Krankheiten eingesetzt werden, Nutzenbewertungen erst vorgenommen werden sollen, wenn mit diesen ein Umsatz von jährlich 50 Millionen Euro erzielt werde.
SPD- und Linksfraktion bezweifelten, dass die von den Koalitionsfraktionen angestrebten Einsparungen tatsächlich erreicht werden könnten. ”Zu lax“ und ”inkonsequent“ sei das AMNOG, hieß es in den Reihen der Linken. Die FPD-Fraktion erwiderte, es seien viele Punkte aufgenommen worden, die die Opposition angeregt habe. Bei der Kosten-Nutzen-Bewertung könne ein Unternehmen künftig nur noch zwölf Monate ”seinen Preis“ bekommen, aber für ”viele, viele Jahre nicht mehr“. Da könne eben nicht mehr jeder ”das verlangen, was er will“; das sei doch ein ”epochaler Unterschied“ zur derzeitigen Situation.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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