Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2011 > Regierung will Berichtspflicht einstellen
Berlin: (hib/NT/AW) Die Bundesregierung will die j�hrliche Berichtspflicht �ber ihre Bem�hungen zur St�rkung der gesetzgeberischen Befugnisse des Europ�ischen Parlaments einstellen. Das schreibt sie in ihrem Bericht zu eben diesem Thema aus dem Jahr 2010, der als Unterrichtung (17/4418) vorliegt. Der Vertrag von Lissabon habe zu einer ”deutlichen St�rkung“ des Europ�ischen Parlaments gef�hrt. Es sei unter anderem gelungen, die bereits im Entwurf f�r den EU-Verfassungsvertrag vorgesehene Ausweitung der gesetzgeberischen Befugnisse des Europ�ischen Parlaments weitgehend unver�ndert zu �bernehmen, schreibt die Regierung.
Als Beispiel nennt sie unter anderem die M�glichkeit des Europ�ischen Parlaments, den EU-Haushaltsentwurf abzulehnen. Au�erdem gebe der Vertrag dem Europ�ischen Parlament das Recht, �nderungen in den EU-Vertr�gen selbst formell vorzuschlagen. Damit werde das Parlament gleichberechtigter Akteur mit den Regierungen der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission. Zudem werde zuk�nftig das Parlament den Kommissionspr�sidenten w�hlen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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