Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2011 > Streit �ber Leistungen f�r Asylbewerber
Kleinhans erl�uterte, nach einem sp�rbaren R�ckgang der Asylbewerberzahlen seit Beginn der 1990er Jahre sei inzwischen wieder ein verst�rkter Andrang zu beobachten. So h�tten sich die Zahlen seit 2007 auf mittlerweile �ber 40000 j�hrlich verdoppelt. Auch auf dem jetzigen Niveau der Sozialleistungen f�r diesen Personenkreis, bei denen die Bundesrepublik EU-weit im oberen Drittel rangiere, sei Deutschland als Zielort f�r Asylsuchende ”attraktiv“. Bessere Leistungen w�rden den Andrang noch weiter verst�rken. Vorholz hielt es f�r gerechtfertigt, f�r Personen, die sich in ihrer gro�en Mehrheit hierzulande nur vor�bergehend aufhalten, ein anderes Sozialhilfeniveau festzulegen als bei dauerhaft anwesenden Hilfsbed�rftigen. Angesichts des BVG-Urteils zu Hartz-IV sagte sie jedoch, die entsprechenden Berechnungsmethoden m�ssten transparenter werden. Sie verwies darauf, dass die Kommunen gem�� eigener Erfahrung Asylbewerbern teils Sachleistungen und teils Bargeld gew�hrten. Ein Ende der Unterbringung von Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterk�nften als Folge einer Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes werde die Kommunen vor Versorgungsprobleme stellen, da nicht �berall gen�gend Wohnraum vorhanden sei.
Migrationspolitische Erw�gungen wie die Eind�mmung des Zustroms von Asylsuchenden haben f�r Professor Ralf Rothkegel bei der Festlegung von Sozialleistungen f�r diesen Personenkreis ”nichts zu suchen“. Beim Hartz-IV-Urteil habe Karlsruhe entschieden, dass sich die Ermittlung eines existenzsichernden Minimums nur am entsprechenden Bedarf zu orientieren habe, so der Einzelsachverst�ndige. Mario Junglas vom Caritasverband und Kerstin Becker von der Freien Wohlfahrtspflege erkl�rten, die Gew�hrung der Sozialhilfe f�r Asylbewerber in Form von Sachleistungen wie Lebensmittel und Kleidung verletze die Pers�nlichkeitsrechte. Speziell die Kinderbetreuung sei schlechter im Vergleich zum Hartz-IV-Niveau, monierte Becker. Sie pl�dierte daf�r, den Aufenthalt in Gemeinschaftsunterk�nften auf sechs bis h�chstens zw�lf Wochen zu begrenzen. Scharf kritisierte Georg Claasen vom Fl�chtlingsrat Berlin, dass die Leistungen f�r Asylsuchende um �ber ein Drittel unter den Hartz-IV-S�tzen l�gen, Kinder k�men sogar noch deutlich schlechter weg, und dies sei ”verfassungswidrig“. Aus Sicht von Michael L�her vom Deutschen Verein f�r �ffentliche und private F�rsorge wurde bislang nicht schl�ssig und transparent nachgewiesen, dass Asylbewerber einen geringeren Hilfebedarf gegen�ber Hartz-IV-Empf�ngern haben.
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