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Dazu sollen laut Antrag im gesamten Bundesgebiet qualifizierte Mietspiegel sowie Betriebs- und Heizkostenspiegel flächendeckend eingeführt werden. Die Erhöhung der Nettokaltmiete bei bestehenden Mietverhältnissen und bei Neuvermietung soll an die Verbesserung des bisherigen Wohnstandards gekoppelt werden und die Höhe der Wohnkosten für angemessenen Wohnraum darf höchstens 30 Prozent des Nettoeinkommens eines Mieterhaushaltes betragen, fordert die Linksfraktion. Weiter soll die höchstmöglichste Umlage der Modernisierungskosten auf die Miete auf fünf Prozent begrenzt werden. Zudem soll die Regierung dafür sorgen, dass energetische Sanierungsmaßnahmen und die Schaffung barrierefreien Wohnraums durch einen Rechtsanspruch auf öffentliche Förderung für den Vermieter erleichtert werden. Zur Vermeidung der Obdachlosigkeit soll eine ersatzlose Räumung der Wohnung nach Kündigung nicht zulässig sein.
Die Fraktion schreibt zur Begründung, dass die ursprünglichen Regelungen des Mietrechts zur Dämpfung der Miethöhe ihre Wirkung verloren hätten. So seien die Mieten in jüngster Zeit vor allem in den Ballungsräumen stark angestiegen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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