Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2011 > Risiken der Rente ab 67
In ihrem Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre (17/3814) spreche die Bundesregierung klare Worte und mache deutlich, dass sie die Rente ab 67 wolle, ”damit die deutschen Unternehmen Exportweltmeister bleiben können“, kritisiert die Fraktion. Der Mensch werde zum Standortfaktor der deutschen Wirtschaft erklärt und habe sich deren Interessen zu beugen. Eine ehrliche Debatte über die Rente ab 67 würde deutlich machen, dass ”das Vorhaben unsozial, unverantwortlich und unnötig ist. Eine ehrliche Debatte setzt eine ehrliche Bestandsaufnahme voraus.“
Vor diesem Hintergrund möchte die Fraktion in ihrer Großen Anfrage wissen, wie sich der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 im Vergleich zur geltenden Rechtslage entwickeln würde, wenn die Altersgrenzen nicht wie vorgesehen angehoben würden. Auch interessiert die Abgeordneten die Entwicklung der Höhe des Rentenzahlbetrages und der Bruttorente für Zugänge in Altersrenten, für Zugänge in Erwerbsminderungsrenten sowie für Zugänge in Hinterbliebenenrenten in den Jahren seit 1992. Die Fraktion möchte außerdem wissen, welche bundespolitischen Arbeitsmarktinstrumente für ältere Erwerbslose konzipiert sind und wie diese seit 2009 nach Bundesländern eingesetzt werden und welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung in der Evaluierung für die Zukunft dieser Instrumente zieht.
Bezüglich der Situation der jüngeren Bevölkerung fragt die Fraktion nach der Anzahl der jungen Menschen, bei denen zwischen der Ausbildung und dem ersten regulären Arbeitsverhältnis Phasen der Erwerbslosigkeit oder Überbrückungsmaßnahmen liegen und wie lange die Betroffenen durchschnittlich in diesen Phasen verweilen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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