Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2011 > Handel mit illegal eingeschlagenem Holz soll sch�rfer bek�mpft werden
F�r die Bek�mpfung des Handels mit illegalem Holz soll in Deutschland die Bundesanstalt f�r Landwirtschaft und Ern�hrung zust�ndig sein. Die Einfuhr von Holzprodukten soll nur mit einer g�ltigen FLEGT-Genehmigung zul�ssig sein. Bei Zweifel an der G�ltigkeit von Genehmigungen sollen Untersuchungen der Holzprodukte vorgenommen werden. Wenn sich herausstellen sollte, dass die Holzprodukte nicht den Angaben der Genehmigung entsprechen, soll die Bundesanstalt die Produkte beschlagnahmen d�rfen. Beschlagnahmte Holzprodukte sollen nach Angaben der Bundesregierung nicht an den Ort der Herkunft zur�ckgebracht werden, ”damit Einnahmen aus dem Verkauf dieser Produkte nicht als Anreiz f�r weiteren illegalen Einschlag wirken k�nnen. Stattdessen sind die Holzprodukte zu verkaufen und die Erl�se an die Staatskasse abzuf�hren“, hei�t es in der Begr�ndung des Gesetzentwurfs.
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