Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2011 > Bundestag debattiert �ber PID – Gesetzentwurf zu begrenzter Zulassung hat die meisten Unterschriften
Die strikten Gegner von Erbguttests an Embryonen um die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion B�ndnis 90/Die Gr�nen, Birgitt Bender, und den stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), konnten f�r ihren Gesetzentwurf (17/5450) insgesamt 192 Unterzeichner aus allen Fraktionen gewinnen. Eine weitere Abgeordnetengruppe um den Ethikexperten der SPD-Fraktion, Ren� R�spel, und die Sprecherin f�r Bildungspolitik und Biotechnologie der Fraktion B�ndnis 90/Die Gr�nen, Priska Hinz, will das Verfahren ”grunds�tzlich“ verbieten, in Ausnahmef�llen aber ”f�r nicht rechtswidrig“ erkl�ren. Ihren Gesetzentwurf (17/5452) unterzeichneten 36 Abgeordnete aller Fraktionen, unter ihnen auch Bundestagspr�sident Norbert Lammert (CDU).
Dem Entwurf der Abgeordnetengruppe um Flach und Hintze zufolge soll die PID nach verpflichtender Aufkl�rung und Beratung sowie dem positiven Votum einer Ethikkommission zul�ssig sein, wenn ein oder beide Elternteile die Veranlagung f�r ”eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist“. Zur Begr�ndung hei�t es: ”Dadurch k�nnen bereits vor Einleitung der Schwangerschaft Fehl- und Totgeburten und die Weitergabe von besonders schweren Erkrankungen an das zuk�nftige Kind verhindert und schwere Belastungen, insbesondere von den betroffenen Frauen, aber auch den Familien insgesamt, abgewendet werden.“ Die Diagnostik m�sse an lizenzierten Zentren erfolgen.
Die Abgeordneten schreiben weiter, ein explizites Verbot der PID mache es ”einschl�gig vorbelasteten Paaren praktisch unm�glich“, eigene genetisch gesunde Kinder zu bekommen, und stehe im Widerspruch zu der M�glichkeit der Frau, bei einem im Wege einer Pr�nataldiagnostik festgestellten schweren genetischen Schaden des Embryos und bei Vorliegen der medizinischen Indikation die Schwangerschaft abbrechen zu lassen. Der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil aus dem Juli 2010 darauf hingewiesen, "dass es widerspr�chlich w�re, einerseits die belastenden Schwangerschaftsabbr�che" straffrei zu lassen und andererseits die PID, "die auf einem weitaus weniger belastenden Weg dasselbe Ziel verfolgt, bei Strafe zu untersagen".
Die PID-Gegner um Singhammer und Bender argumentieren, die Anwendung der PID gef�hrde ”die Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt“. Weiter hei�t es in dem Gesetzentwurf, der soziale Druck auf Eltern, ”ein gesundes Kind haben zu m�ssen“, werde erh�ht. Die Werteordnung des Grundgesetzes bestimme ausdr�cklich, dass jeder Mensch den gleichen Anspruch auf W�rde und die gleichen Rechte auf Teilhabe besitze – mit einer Zulassung der PID werde dieses Wertgef�ge ”nachhaltig besch�digt“.
Die Abgeordneten schreiben in ihrem Entwurf, auch bei Sp�tabtreibungen sei eine Aussortierung aufgrund von Behinderung ”ausdr�cklich nicht mehr zul�ssig“. Voraussetzung sei vielmehr eine Gefahr f�r die k�rperliche und seelische Gesundheit der Schwangeren. Einige der mittels PID diagnostizierten Erkrankungen k�nnten ”schon allein aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Folge eine solche Gefahr von sich aus schon nicht begr�nden“.
Die Gruppe um R�spel und Hinz will dann eine Ausnahme vom PID-Verbot machen, wenn bei beiden Eltern oder einem Elternteil eine humangenetisch diagnostizierte Disposition vorlieget, ”die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr f�hren kann“. Zudem m�sse vor der Diagnostik eine Beratung angeboten werden. In dem Gesetzentwurf wird ferner verlangt, dass die PID k�nftig in einem lizenzierten Zentrum stattfindet und dass die Entscheidung im Einzelfall durch eine Ethikkommission, die durch die Bundesregierung berufen wird, erfolgt. Eine PID hingegen, die der ”Wunscherf�llung der Zusammensetzung genetischer Anlagen von Kindern nach dem Willen der Eltern dienen soll“, bleibe damit weiterhin verboten, hei�t es in dem Gesetzentwurf weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: J�rg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans-J�rgen Leersch, J�rg M�ller-Brandes, Monika Pilath, Dr. Verena Renneberg, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein