Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2011 > Regierung will Telefonkunden vor teuren Warteschleifen sch�tzen
Mit dem Gesetzentwurf wird der Begriff der Warteschleife neu gefasst, ”um deutlich zu machen, dass der Anrufer erst dann f�r besondere Serviceleistungen zahlen muss, wenn sein Anliegen bearbeitet wird“, hei�t es in der Begr�ndung des Gesetzentwurfs. Die neue Definition erfasse nicht nur Warteschleifen zu Beginn eines Anrufes, sondern auch ”nachgelagerte Warteschleifen“. Diese entstehen, ”wenn der Anrufer nach Entgegennahme des Anrufs durch eine Person oder einen automatisierten Dialog an einen anderen Bearbeiter weitergeleitet wird“, schreibt die Regierung. Bei diesen nachgelagerten Warteschleifen gilt allerdings eine Bagatellgrenze: ”Bei Wartezeiten von maximal 30 Sekunden gilt die Wartezeit nicht als Warteschleife.“ Denn der Vorgang der Weitervermittlung sei naturgem�� mit einer gewissen Wartezeit verbunden. Uneingeschr�nkt zul�ssig soll der Einsatz von Warteschleifen bei kostenfreien Nummern, ortsgebundenen Nummern und nummern f�r Mobile Dienste bleiben.
Bei einem Anbieterwechsel mit �bertragung der Rufnummer soll vorgeschrieben werden, dass die Unterbrechung des Anschlusses aufgrund des technischen Umstellungsprozesses nicht l�nger als einen Kalendertag dauern darf. ”Ein funktionierender Wechselprozess ist f�r einen Wettbewerbsmarkt essenziell“, schreibt die Bundesregierung.
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