Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2011 > �ffentliche Anh�rung zum Thema Humanbiobanken
Der Deutsche Ethikrat pl�diert in seiner Unterrichtung daf�r, den Datenschutz bei Biodatenbanken st�rker zu beachten. Unter anderem m�ssten Spender ”hinreichend klar“ �ber die Verwendung ihrer Proben informiert werden. Biodatenbanken sind Sammlungen von Proben menschlicher K�rpersubstanzen, die vor allem zu wissenschaftlichen oder therapeutischen Zwecken angelegt werden.
Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag die gesetzliche Regelung des Umgangs mit Biobanken. Die Regierung soll demnach einen Entwurf f�r ein Biobanken-Gesetz vorlegen, das unter anderem eine einheitliche Definition des Begriffs Biobanken enth�lt, au�erdem klare Normen, die die Einhaltung des deutschen Datenschutzniveaus garantieren, und Regelungen zur Einbindung von Ethikkommissionen in die Arbeit von Biobanken.
Die Gr�nen-Fraktion spricht sich ebenfalls f�r eine bundesgesetzliche Regelung aus. Diese soll die Pers�nlichkeitsrechte der B�rger bei der Erhebung und Verwendung genetischer Proben und Daten zu Forschungszwecken sch�tzen. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten au�erdem die Einf�hrung eines Biobankengeheimnisses, mit dem ”die Unzug�nglichkeit gegen�ber forschungsexternen Dritten“ garantiert werden solle.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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