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Laut Entwurf soll aussagebereiten Opfern strafrechtlich relevanter illegaler Beschäftigung künftig ein befristeter Aufenthaltstitel erteilt werden können. Auch sollen ”etwaige bösgläubige wirtschaftliche Hintermänner des Arbeitgebers (Generalunternehmer und zwischengeschaltete Unternehmer)“ für die Kosten einer Rückführung illegal Beschäftigter haften. Zu den vorgesehenen Neuerungen zählt unter anderem auch die Einführung einer Regelobergrenze von fünf Jahren für das an die Ausweisung, Abschiebung und Zurückschiebung geknüpfte Einreise- und Aufenthaltsverbot.
Zu der auf drei Stunden veranschlagten öffentlichen Veranstaltung, die um 14.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 300) beginnt, werden insgesamt sieben Experten erwartet, darunter Vertreter des Bevollmächtigen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes Deutschland, des Deutschen Instituts für Menschenrechte und des Bayerischen Innenministeriums.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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