Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2011 > Regierung bringt Bundeskinderschutzgesetz in den Bundestag ein
Um die Gef�hrdung von Kindern und Jugendlichen abzuwenden, sollen nach dem Willen der Regierung Geheimnistr�ger notfalls Informationen an die Jugend�mter weiterzugeben. Zuvor sollen sie allerdings bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie ihren Sorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfsangeboten hinwirken. Zu den Geheimtr�gern z�hlen �rzte, Hebammen und Angeh�rige anderer Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung, Psychologen, Ehe, Familien-, Erziehungs- und Jugendberater, Berater f�r Suchtfragen, Mitglieder einer anerkannten Bratungsstelle nach dem Schwangerschafts-konfliktgesetzes, staatlich anerkannte Soziarbeiter und Sozialp�dagogen, sowie Lehrer an �ffentlichen Schulen. Au�erdem soll die Zusammenarbeit der Jugend�mter zum Schutz von Kindern verbessert werden, deren Eltern sich durch Wohnungswechsel der Kontaktaufnahme entziehen wollen.
Einen zweiten Schwerpunkt legt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf auf den Ausbau von Hilfen zur St�rkung der elterlichen Erziehungskompetenz w�hrend der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes. So sollen Eltern sowie werdende M�tter und V�ter �ber das Leistungsangebot von Beratungsstellen im �rtlichen Einzugsbereich informiert werden. Die nach dem jeweiligen Landesrecht f�r die Information zust�ndigen Stellen sind zudem befugt, den Eltern ein pers�nliches Gespr�ch anzubieten. In den Bundesl�ndern sollen zudem verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der Leistungstr�ger und Institutionen im Bereich des Kinderschutzes aufgebaut werden. In das Netzwerk sollen unter anderem die Einrichtungen der �ffentlichen und freien Jugendhilfe, Gesundheits- und Sozial�mter, Schulen, Polizei- und Ordnungsbeh�rden, Agenturen f�r Arbeit, Krankenh�user, Schwangerschafts- und Beratungsstellen f�r soziale Problemlagen, Familienbildungsst�tten und Familiengerichte eingebunden werden. Durch eine zeitlich befristete Bundes-initiative soll au�erdem das System von Familienhebammen ausgebaut werden.
Nach Angaben der Regierung entstehen durch das Gesetzes-vorhaben in den Jahren 2012 bis 2015 f�r den Bund j�hrliche Ausgaben von 30 Millionen Euro. Die Hauptlast der Ausgaben hingegen m�ssten von den Bundesl�ndern getragen werden. Neben einmaligen Umstellungs- und Aufbaukosten von 25,08 Millionen Euro im Jahr 2012 und 25 Millionen Euro im Jahr 2013 fallen j�hrliche Mehrkosten von 64,03 Millionen Euro an.
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