Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2011 > Auslandsqualifikationen sollen besser genutzt werden
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen soll im Zust�ndigkeitsbereich des Bundes ein allgemeiner Anspruch auf eine individuelle Pr�fung der Gleichwertigkeit von ausl�ndischen Berufsqualifikationen mit inl�ndischen Referenzqualifikationen geschaffen werden.
Die Ausgestaltung als Artikelgesetz diene der Vereinheitlichung der Verfahren und Kriterien zur Bewertung der Gleichwertigkeit beruflicher Auslandsqualifikationen und nehme Bezug auf die Besonderheiten der einzelnen Berufsgesetze, schreibt die Bundesregierung. So enthalte Artikel 1 des Gesetzentwurfs allgemeine Kriterien f�r Bewertung und Verfahren. Der Anwen-dungsbereich des Artikels gelte f�r die auf Bundesebene geregelten Berufe, sofern die berufsrechtlichen Fachregelungen nicht etwas anderes bestimmten. Zudem schaffe Artikel 1 f�r den Bereich der nichtreglementierten Berufe erstmals einen allgemeinen Verfahrensanspruch. In den weiteren Artikeln des Gesetzentwurfs werden die Gesetze zu einzelnen Berufsgruppen entsprechend ge�ndert.
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