Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2011 > Experten unterst�tzen Reform des Insolvenzrechts
Das Insolvenzrecht soll ge�ndert werden, um Unternehmer zu motivieren, rechtzeitig Insolvenz anzumelden, falls es notwendig sein sollte. Bisher verschleppen viele Firmen die Insolvenz, mit der Folge, dass die Unternehmen oft nicht mehr zu retten sind. Die Gerichte sollen unter anderem schon nach Eingang eines Er�ffnungsantrags unter bestimmten Bedingungen einen Gl�ubigerausschuss einsetzen k�nnen. Der Einfluss der Gl�ubiger soll gest�rkt werden. In jedem Landgerichtsbezirk soll nur noch ein Amtsgericht f�r Insolvenzf�lle zust�ndig sein.
Die Berliner Fachanw�ltin f�r Insolvenzrecht, Petra Hilgers, nannte die geplante gr��ere Beteiligung der Gl�ubiger am Insolvenzverfahren grunds�tzlich w�nschenswert. Die vorliegenden Regelungen seien aber nicht praktikabel. Die Einf�hrung eines Gl�ubigerausschusses sei nur f�r gro�e Konzerne sinnvoll, nicht aber f�r kleinere Unternehmen, die maximal 250 Mitarbeiter h�tten. Der Ausschuss werde das Verfahren verz�gern, was wiederum die Pleite der Firmen beschleunigen werde. Auch Nils G. Weiland, Jurist aus Hamburg, bef�rchtete, dass die Einrichtung eines Gl�ubigerausschusses, so, wie es jetzt vorgesehen sei, zu ”erheblicher Verz�gerung“ f�hren werde. Er sei bei gr��eren Unternehmen sinnvoll.
Barbara Brenner vom Internationalen Verein f�r Kreditschutz- und Insolvenzrecht aus Bonn betonte die hohe H�rde, die das Insolvenzrecht generell f�r Schuldner und Gl�ubiger darstelle. Die Gl�ubiger, die sie kenne, seien oft kleine Handwerkbsbetriebe, die weder Geld noch Zeit h�tten, sich auf Gl�ubigerversammlungen zu treffen oder einen guten Anwalt statt ihrer selbst zu schicken. Sie pl�dierte daf�r, Insolvenzf�lle k�nftig vor Landgerichten verhandeln zu lassen. Dort sollten sich die Kammern f�r Handelssachen mit den F�llen befassen. Hier s��en Wirtschaftsexperten. ”Die k�nnen schnell sanierungsf�hige von nicht-sanierungsf�higen Unternehmen unterscheiden“, sagte Brenner.
Auch Professor Hans Haarmeyer, 1. Vorsitzender der Gl�ubigerschutzvereinigung Deutschland, sprach sich daf�r aus, ”st�rker als bisher die Kammern f�r Handelssachen“ einzubeziehen. Heribert Hirte, Jura-Professor an der Universit�t Hamburg und Gesch�ftsf�hrender Direktor des Seminars f�r Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrecht, bezeichnete es als ”richtig, dass Qualit�t der gerichtlichen Arbeit gest�rkt werden soll“ durch eine Konzentration von Insolvenzf�llen auf bestimmte Gerichte sowie eine Pflicht der Richter zu st�ndiger Fortbildung.
Oliver Sporr�, Pr�sidiumsmitglied des Deutschen Richterbundes, sprach sich gegen die geplante �nderung aus, Insolvenzf�lle von speziellen Gerichten verhandeln zu lassen. Die Annahme des Gesetzgebers, Richter, die sich mit vielen anderen Themen besch�ftigen w�rden, seien nicht kompetent genug, sei ”lediglich eine Mutma�ung“. Keine Studie belege diese Annahme. W�rden weniger Gerichte Insolvenzf�lle behandeln, entst�nden entscheidende Nachteile f�r Gl�ubiger und Schuldner. Beispielsweise h�tten sie l�ngere Anfahrtswege zu den Gerichten. In Kammern f�r Handelssachen s��en auch ehrenamtliche Richter, die einem weiteren Beruf nachgingen. Aus diesem m�ssten sie immer wieder herausgerissen werden, wenn im Insolvenzfall Eilentscheidungen getroffen werden m�ssten.
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