Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juli 2011 > Kaum Hinweise auf Ursprung des Ehec-Erregerbakteriums
Zur Vorbeugung gilt bis 31. Oktober 2011 vorerst ein Verkehrsverbot für die ermittelten Lieferungen ägyptischen Bockshornklees einschließlich entsprechender Samenmischungen. Für das Verbot seien die Risikobewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und des Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) aufgegriffen worden. Auf EU-Ebene sollen weitere Schritte unternommen werden, um genügend Informationen zu sammeln, die eine eventuelle Verlängerung des Verbots rechtfertigen.
Weiter kündigte der Vertreter der Bundesregierung an, dass es eine dreiteilige Evaluierung des Krisenmanagements eingeleitet worden ist. In die Evaluierung werde auch die Bewertung der Arbeit der Regierung während des Dioxinskandals Anfang des Jahres einfließen. ”Die Evaluierung wird bis Ende des Jahres 2011 abgeschlossen werden“, sagte er. Der Kritik der Linksfraktion, die ein Informationsdefizit über das Verkehrsverbot des Klees seitens der Bundesländer sieht, entgegnete der Regierungsvertreter, dass die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern frühzeitig gewarnt habe. ”Es sollte mit einer Stimme gesprochen werden.“
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen interessierte, ob vom Verkehrsverbot betroffene Betriebe, die mit Sprossen handeln, ebenfalls entschädigt würden. Weil aber Bockshornklee und Sprossen nicht zu den Produktgruppen zählen, die durch die EU mit einem 210 Millionen Euro großen Fonds in Folge der Ehec-Krise entschädigt werden sollen, gebe es dahingehend keine Aussicht auf Ausgleichszahlungen. Die Regierung wolle sich jedoch bemühen, die Liste der Produktgruppen erweitern zu lassen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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