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Live-Chat am Mittwoch, 16. Dezember, 17 bis 18 Uhr: http://www.mitmischen.de
Wird Deutschland seinen Kindern und Jugendlichen gerecht? Haben Jugendliche eine Lobby in der Politik? Wieso wird die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bisher nicht vollständig anerkannt? Gehören Kinderrechte ins Grundgesetz?
Abgeordnete der Regierungs- und Oppositionsfraktionen im Bundestag stellen sich live den Fragen im Jugendforum des Deutschen Bundestages, darunter unter anderem Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) und Marlene Rupprecht (SPD).
Beispielsweise gibt es 54 Grundrechte für Kinder und Jugendliche. Dafür sorgt die seit dem 20. November 1989 bestehende "Konvention über die Rechte des Kindes" der Vereinten Nationen (UN). 193 Staaten haben die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben. Mit der Unterzeichnung der Konvention haben sich die Staaten verpflichtet, die Kinder- und Jugendrechte in nationale Gesetze umzusetzen. In Deutschland trat das Abkommen am 5. April 1992 in Kraft – bisher allerdings mit Einschränkungen bei der Einreise und dem Aufenthalt von ausländischen Jugendlichen. Die Kinderkommission des Bundestages setzt sich für die vollständige Anerkennung der UN-Konvention ein, als auch für eine Aufnahme der Kinderrechte in die deutsche Verfassung.