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Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute den Bescheid der Bundestagsverwaltung an die Partei DIE LINKE in Höhe von rund 292 000 Euro in vollem Umfang als rechtmäßig bestätigt.
Im Landtagswahlkampf Rheinland-Pfalz 2006 hatte die damalige Linkspartei.PDS im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der WASG Wahlkampfaufwendungen über etwa 146 000 Euro zugunsten der WASG getätigt. Diese Aufwendungen hätten im Rechenschaftsbericht der WASG für 2006 auf Einnahmenseite als Spende ausgewiesen werden müssen. Da die im Juni 2007 gegründete Partei DIE LINKE als Rechtsnachfolgerin der Linkspartei.PDS und der WASG diese Ausweisung unterlassen hatte, verhängte die Bundestagsverwaltung eine Sanktion in Höhe des Zweifachen dieser Aufwendungen.