Navigationspfad: Startseite > Presse > Pressemitteilungen > 2010 > 08.10.2010
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entsendet vom 13. bis 22. Oktober 2010 eine Delegation nach Pakistan und Afghanistan. Leiterin der Delegation ist die Abgeordnete Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Weitere Teilnehmer sind die Ausschussvorsitzende Dagmar Wöhrl und der Abgeordnete Prof. Dr. Egon Jüttner (beide CDU/CSU), Dr. Bärbel Kofler, Burkhard Lischka (beide SPD), Helga Daub (FDP) und Heike Hänsel (DIE LINKE.)
Vor dem Hintergrund der historischen Flutkatastrophe in Pakistan von August 2010 wird sich die Ausschussdelegation über die Lage in den betroffenen Gebieten, besonders im Süden des Landes, sowie über die Erfolge und eventuell bestehende Probleme deutscher Hilfe in den Flutgebieten informieren. Mit etwa 35 Mio. Euro leistet Deutschland aus dem Bundeshaushalt - neben seinen sonstigen Unterstützungen in der Entwicklungszusammenarbeit (Zusagevolumen 2009/2010 insgesamt ca. 110 Mio. Euro) - einen erheblichen Beitrag zur Linderung der Folgen der Flutkatastrophe. Außer der im südlichen Flutgebiet liegenden Millionenstadt Karachi wird die Delegation in der Hauptstadt Islamabad Gespräche mit pakistanischen Parlamentariern und Vertretern der pakistanischen Zivilgesellschaft führen und u.a. ein Bildungsprojekt der GTZ kennen lernen.
In Afghanistan wird die Delegation u. a. mit dem Bildungsminister, der Ministerin für Frauenangelegenheiten sowie dem Vorsitzenden der Menschenrechtskommission zusammentreffen, bevor sie im Raum Faisabad deutsche Entwicklungshilfeprojekte besucht.
In allen Strategiekonzepten wird die entscheidende Bedeutung von entwicklungspolitischen Fortschritten in Afghanistan, aber auch in Pakistan unterstrichen. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung trägt dabei eine besondere parlamentarische Verantwortung. Eine effektive Kontrolle und Beurteilung der Entwicklungspolitik der Bundesregierung bliebe ohne eine Überprüfung im Ausland unvollständig. Es ist beabsichtigt, bilaterale und multilaterale sowie nichtstaatliche Projekte zu besuchen, die aus Mitteln des Bundeshaushaltes unterstützt werden. Damit wird parlamentarisch überprüft, welchen Beitrag Deutschland zur Erreichung der entwicklungspolitischen Ziele leistet.