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Bis zum 17. Dezember 2010 können Redaktionen von Zeitungen und Zeitschriften sowie von Hörfunk- und Fernsehanstalten für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Jahresakkreditierung 2011 zur ständigen Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag beantragen.
Voraussetzung für die Erteilung einer Jahresakkreditierung ist grundsätzlich ein Nachweis einer regelmäßigen Berichterstattung über die Arbeit des Deutschen Bundestages (z.B. durch Bestätigung der Redaktion und/oder Arbeitsnachweise). Das Antragsformular kann unter http://www.bundestag.de/presse/akkreditierung/index.html abgerufen und online ausgefüllt werden. Die ausgefüllten und ausgedruckten Anträge sind nur per Fax an folgende Nummern: 030 227 36045 oder 030 227 36245 zu senden.
Auch zur Verlängerung der für 2010 ausgegebenen Jahresakkreditierungen ist das Ausfüllen und Zusenden des Antragsformulars notwendig.
Über Modalitäten der Ausweisausgabe wird eine gesonderte Mitteilung ergehen. Die Jahresakkreditierungen 2010 verlieren am 1. März 2011 ihre Gültigkeit.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Bundestags-Pressestelle Corinna Weber und Heidrun Vogel, Tel. 030 227 32929 oder -32924, zur Verfügung.