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Nach Art. 17 GG hat jedermann das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden (Petitionen) an den Bundestag zu wenden. Jährlich gehen etwa 18.000 Petitionen beim Bundestag ein und werden vom Präsidenten an den Petitionssauschuss überwiesen.
Dieser berät alle Petitionen, die die Gesetzgebung des Bundes oder die Tätigkeit von Bundesbehörden betreffen, und legt dem Bundestag dann Sammelübersichten mit Beschlussempfehlungen vor. In der Regel werden diese im Plenum ohne Aussprache bestätigt. Auf Antrag einer Fraktion kann aber auch eine Plenardebatte über eine einzelne Petition stattfinden.