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Im Sitzungskalender des Deutschen Bundestages sind die Tagungswochen und die sitzungsfreien Wochen verzeichnet. Der Ältestenrat legt die Sitzungswochen fest und gibt sie den Abgeordneten bekannt. Nach § 14 des Abgeordnetengesetzes besteht an Sitzungstagen Präsenzpflicht. Die Abgeordneten müssen sich in eine Anwesenheitsliste eintragen.