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Stenografen bei ihrer Arbeit im Plenarsaal. © DBT/Neumann
Jede Sitzung des Deutschen Bundestages wird wortwörtlich protokolliert und steht als Plenarprotokoll, sogenannter Stenographischer Bericht, der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Vor Veröffentlichung prüft der Redner die Niederschrift. Bei eventuellen Korrekturen darf der Sinn der Rede oder ihrer einzelnen Teile nicht geändert werden. Den ersten Protokollteil einer laufenden Sitzung finden Sie unter tagesaktuelles Plenarprotokoll.
Die Protokolle stehen bereits am nächsten Werktag als pdf-Dateien oder txt-Dateien zum Herunterladen bereit. Ältere Protokolle können bis 1976 zurück abgerufen werden.