Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 6. Parlament und Regierung > 6.11 Regierungserklärungen und Aussprachen
Stand: 31.3.2010
Regierungserklärungen werden üblicherweise im Parlament zu Beginn einer Wahlperiode nach Bildung der neuen Regierung vom Regierungschef abgegeben. In diesen Erklärungen wird das politische Programm der Regierung für die gesamte Wahlperiode umrissen und der Kritik der Opposition ausgesetzt. Neben diesen so genannten „großen Regierungserklärungen“ werden während einer Wahlperiode Regierungserklärungen zu besonderen Anlässen abgegeben. Dieses erfolgt durch den Regierungschef oder durch den zuständigen Ressortminister1.
1 Vgl. Karl-Rudolf Korte, „Das Wort hat der Herr Bundeskanzler“. Eine Analyse der großen Regierungserklärungen von Adenauer bis Schröder, Wiesbaden 2002; Klaus Stüwe, Die großen Regierungserklärungen der deutschen Bundeskanzler von Adenauer bis Schröder, Leverkusen 2002; Karl-Rudolf Korte, Die Regierungserklärung als Führungsinstrument der Bundeskanzler, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 33. Jg. (2002), H. 3, S. 452 – 462; Guido van den Berg und Silke Vagt, Die Großen Regierungserklärungen der Bundeskanzler im quantitativen Vergleich, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 33. Jg. (2002), H. 3, S. 463 – 473.
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 6.11.