Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 7. Plenum > 7.11 Regelungen zur Debattendauer
Stand: 31.3.2010
Für die zeitliche Steuerung von Sachdebatten im Bundestag sind, abgesehen von der Sonderregelung der Aktuellen Stunde, Absprachen unter den Fraktionen unentbehrlich. Der 1969 eingeführte Grundsatz, dass ein Redner nicht länger als 15 Minuten sprechen soll, hat sich nur teilweise durchsetzen können, weil die Fraktionen von dem Recht, für ihre Redner längere Redezeiten anzumelden, häufig Gebrauch machen.
Nach der Geschäftsordnung von 1980 gilt eine strengere Regelung: Wenn nichts anderes im Ältestenrat vereinbart oder vom Bundestag beschlossen worden ist, „darf“ der einzelne Abgeordnete nicht länger als 15 Minuten sprechen, und es kann nur auf Verlangen einer Fraktion einer ihrer Redner bis zu 45 Minuten in Anspruch nehmen.
Tatsächlich ist eine Debatte wohl nur zu straffen, wenn zunächst über die angemessene Gesamtdauer der Aussprache eine Verständigung erreicht wird. Die Geschäftsordnung ermöglicht daher, dass der Bundestag die Dauer der Aussprache über einen Gegenstand festsetzt. Dazu bedarf es einer Aufteilung der Redezeiten auf die Fraktionen. Die Vereinbarungen dazu werden im Ältestenrat getroffen1.
Wahlperiode | Regelungen zur Debattendauer |
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12. WP 1990–1994 | Regelmäßige Beschlüsse zur Verteilung der Redezeit bei längeren Debatten nach einem festen Schlüssel: Bei einer Gesamtredezeit von 66 Minuten („Bonner Stunde“) stehen den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP 36 Minuten, der SPD-Fraktion wie zuvor 20 Minuten sowie den beiden Gruppen PDS/LL und BÜNDNIS 90/GRÜNE je 5 Minuten zu. Die von Mitgliedern der Bundesregierung und des Bundesrates in Anspruch genommenen Redezeiten werden auf die Redezeit der entsprechenden Fraktion angerechnet. |
13. WP 1994–1998 | Regelmäßige Beschlüsse zur Verteilung der Redezeit bei längeren Debatten nach einem festen Schlüssel: Bei einer Gesamtredezeit von 68 Minuten („Bonner Stunde“) stehen den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP 35 Minuten, der SPD-Fraktion 21 Minuten, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7 Minuten und der Gruppe der PDS 5 Minuten zu. Die von Mitgliedern der Bundesregierung und des Bundesrates in Anspruch genommene Redezeit wird auf die Redezeit der entsprechenden Fraktion angerechnet. |
14. WP 1998–2002 | Regelmäßige Beschlüsse zur Verteilung der Redezeit bei längeren Debatten nach einem festen Schlüssel: Bei einer Gesamtredezeit von 68 Minuten („Bonner Stunde“) stehen den Koalitionsfraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 35 Minuten, der CDU/CSU 21 Minuten, der FDP 7 Minuten und der PDS 5 Minuten zu. Die von Mitgliedern der Bundesregierung und des Bundesrates in Anspruch genommene Redezeit wird auf die Redezeit der entsprechenden Fraktion angerechnet. |
15. WP 2002–2005 | Regelmäßige Beschlüsse zur Verteilung der Redezeit bei längeren Debatten nach einem festen Schlüssel: Bei einer Gesamtredezeit von 62 Minuten („Berliner Stunde“) stehen den Koalitionsfraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 32 Minuten, der CDU/CSU 24 Minuten und der FDP 6 Minuten zu. Die von Mitgliedern der Bundesregierung und des Bundesrates in Anspruch genommene Redezeit wird auf die Redezeit der entsprechenden Fraktion angerechnet. Ferner regeln Leitlinien für fraktionslose Abgeordnete folgende Redezeiten:
(Bei zwei Abgeordneten mit gleichgerichteten politischen Zielen gemeinsame Redezeit). |
16. WP 2005–2009 | Regelmäßige Beschlüsse zur Verteilung der Redezeit bei längeren Debatten nach einem festen Schlüssel: Bei einer Gesamtredezeit von 60 Minuten („Berliner Stunde“) stehen den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD je 19 Minuten zu, ferner FDP 8 Minuten, Die Linke 7 Minuten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7 Minuten zu. Die von Mitgliedern der Bundesregierung und des Bundesrates in Anspruch genommene Redezeit wird auf die Redezeit der entsprechenden Fraktion angerechnet. Für die Aktuelle Stunde stehen den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD je 4 Minuten, und FDP, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN je 1 Minuten zu. Der jeweilige Antragsteller erhält zusätzlich 1 Minute. |
17. WP 2009– | Regelmäßige Beschlüsse zur Verteilung der Redezeit bei längeren Debatten nach einem festen Schlüssel: Bei einer Gesamtredezeit von 60 Minuten („Berliner Stunde“) stehen den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zusammen 32 Minuten und der Opposition 28 Minuten zur Verfügung. Im einzelnen entfallen auf : CDU/CSU 23 Minuten, FDP 9, SPD 14, Die Linke. 7 und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7 Minuten. Die von Mitgliedern der Bundesregierung und des Bundesrates in Anspruch genommene Redezeit wird auf die Redezeit der entsprechenden Fraktion angerechnet. Für die Aktuelle Stunde stehen den Koalitionsfraktionen CDU/CSU 4 Minuten, SPD 3 Minuten, FDP 2 Minuten, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN je 1 Minuten zu. Der jeweilige Antragsteller erhält zusätzlich 1 Minute. |
1 Vgl. dazu: Hermann J. Schreiner, Die Berliner Stunde – Funktionsweise und Erfahrungen: Zur Redeordnung des Deutschen Bundestages, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen 36 6. Jg. (2005), S. 573 – 588.
Quelle: Deutscher Bundestag, Referat Parlamentsrecht
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 8.11.