Petitionen zu Agro-Gentechnik und Atomausstieg

Weizenfeld

Gegen den Einsatz der Agro-Gentechnik wendet sich eine Petition, die während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) am Montag, 26. September 2011, ab 12 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin behandelt wird. Die dreistündige Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Web-TV auf www.bundestag.de übertragen. Mehr als 104.000 Unterstützer fand die von Dr. Felix Prinz zu Löwenstein eingebrachte öffentliche Petition, in der der Bundestag aufgefordert wird, die Bundesregierung zu beauftragen, "dafür einzutreten, dass die Europäische Union die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen zum Anbau aussetzt". Zugleich solle in Deutschland die gesetzliche Grundlage für den regionalen Ausschluss gentechnisch veränderter Pflanzen aus der Agrarkultur geschaffen werden. Mehr als 900 Forumsbeiträge wurden dazu geschrieben.

In einer weiterer Petition - die ebenfalls in der Sitzung beraten wird - fordert der Petent Jörg Zwosta, der Bundestag solle dafür Sorge tragen, "dass die 2003 zwischen Stromkonzernen und Bundesregierung abgeschlossenen Verträge zur Abschaltung der Atomkraftwerke bis 2023 eingehalten werden". 74.819 Unterstützer fand die schon im August 2010 eingebrachte Petition, zu der 526 Diskussionsbeiträge im Forum des Petitionsausschusses eingingen.

"Mangelhaftes Zulassungsverfahren"

Agro-Gentechnik dürfe nicht zum Einsatz kommen, wenn sie mit Risiken für Mensch und Umwelt verbunden ist, schreibt Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorstandsvorsitzender des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), in seiner Petition und fordert: "Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung ohne Agro-Gentechnik müssen auf Dauer möglich sein."

Das Zulassungsverfahren der EU für gentechnisch veränderte (GV) Pflanzen, so kritisiert Prinz zu Löwenstein, sei mangelhaft bei der Prüfung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken, da es "soziale und wirtschaftliche Schadwirkungen" nicht berücksichtige. "Wir befürchten, die EU wird in Kürze Gentechnik-Pflanzen neu zulassen, ohne dass die Mängel des Zulassungsverfahrens behoben sind", heißt es in der Eingabe.

Zweifel an der Unabhängigkeit der EFSA

Die EU stütze sich bei den Zulassungsentscheidungen auf die Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Deren Prüfverfahren hätten die EU-Umweltminister bereits im Dezember 2008 als unzureichend bewertet. Zudem würde es auch von "vielen Wissenschaftlern und zivilgesellschaftlichen Organisationen" kritisiert, schreibt der Petent.

Kritisch angemerkt wird in der Eingabe auch "die oft enge berufliche Nähe der EFSA-Experten zu den großen Gentechnik-Unternehmen". Dies wecke Zweifel an der Unabhängigkeit der Behörde, schreibt Prinz zu Löwenstein.

"Wahlfreiheit der Landwirte und Verbraucher schützen"

Das deutsche Bundesverfassungsgericht, so heißt es weiter, habe angesichts des von ihm selbst festgestellten "noch nicht endgültig geklärten Erkenntnisstands der Wissenschaft" dem Gesetzgeber beim Beurteilen der langfristigen Folgen eines Einsatzes von Gentechnik eine besondere Sorgfaltspflicht auferlegt.

Die Wahlfreiheit von Landwirten, Verarbeitern und Verbrauchern, so habe das Bundesverfassungsgericht geurteilt, müsse "praktisch, täglich und nicht nur theoretisch auf dem Papier geschützt werden". Wenn jedoch zunehmend GV-Pflanzen durch die EU zugelassen und angebaut würden, würde die Wahlfreiheit der Landwirte und Verbraucher in vielen Regionen Deutschlands praktisch zerstört, heißt es in der Eingabe.

"Regionale Anbauverbote ermöglichen"

Daher, so wird gefordert, sollten für den Fall, dass erneut gentechnisch veränderte Organismen in Europa zum Anbau zugelassen werden, vorsorglich regionale Anbauverbote zur Sicherung einer Landwirtschaft ohne Gentechnik gesetzgeberisch ermöglicht werden.

Deutschland habe - durch die EU-Kommission bestätigt - das Recht, zur Sicherung praktischer Wahlfreiheit die Gentechnik aus der Landwirtschaft auszuschließen. "Wir meinen, Deutschland sollte davon Gebrauch machen", schreibt der BÖLW-Vorstandsvorsitzende.

"Verträge sind zu halten"

In seiner Petition zur Abschaltung der Atomkraftwerke bezieht sich der Petent Jörg Zwosta auf den im Geschäftsleben geltenden eisernen Grundsatz der Zusammenarbeit: "Verträge sind zu halten!" Dies müsse auch für die abgeschlossenen Verträge zur Abschaltung der Atomkraftwerke bis 2023 gelten, fordert der Petent, der in seiner Eingabe auch auf Sicherheitsrisiken der Atomtechnik und die Problematik der Atommüll-Entsorgung hinweist.

Beide Petenten erhalten während der öffentlichen Sitzung die Möglichkeit, ihr Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann die Nachfragen der Ausschussmitglieder zu beantworten und zu erläutern. Auch werden Mitglieder der Bundesregierung in der Sitzung von den Abgeordneten zu den Themen befragt. (hau)

Zeit: Montag, 26. September 2011, 12 bis 15 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums beim Sekretariat des Petitionsausschusses (Telefon: 030/227-35257, Fax: 030 /22-36053, E-Mail: vorzimmer.peta@bundestag.de) anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anmelden.