Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 7. Plenum > 7.2 Sitzordnung im Plenum
Stand: 31.3.2010
Die Sitzordnung der Fraktionen im Plenum des Deutschen Bundestages beruht auf Entwicklungen, die sich bis zur Französischen Revolution zurückverfolgen lassen. Nach dem Sturz von Napoleon Bonaparte (1769–1821) im Jahre 1814 bildete sich in der französischen Deputiertenkammer die klassische Unterscheidung in „links“ und „rechts“, indem der Adel den Ehrenplatz zur Rechten des Präsidenten beanspruchte, während der dritte Stand zu seiner Linken saß. Aus dieser – anfänglich nur protokollarisch bedingten – Sitzordnung heraus entstand die Bezeichnung politischer Parteien. In dem Maße jedoch, in dem sich die Parteien in den letzten Jahrzehnten zu demokratischen Integrationsparteien entwickelten, ist das klassische Rechts-Links-Schema zweifelhaft geworden. Deshalb ist auch die Sitzordnung im Plenum des Bundestages, die sich noch an dem Rechts-Links-Schema orientiert, nicht von vornherein ein Indiz für die von diesen Parteien aktuell vertretene Politik1.
Während einer Debatte kann jeder Abgeordnete innerhalb seiner Fraktion jeden beliebigen Platz einnehmen, der nicht besetzt ist. Seit September 1986 wird auf eine Sitzordnung innerhalb der Fraktionen verzichtet. Lediglich für die Mitglieder des Fraktionsvorstandes und für die Parlamentarischen Geschäftsführer gibt es nach wie vor feste Plätze in den vorderen Bänken, die hinter Pulten aufgestellt sind.
Die Sitzanordnungen im Deutschen Bundestag in Bonn und Berlin illustrieren die nachfolgenden Beispiele aus der 14. und 15. Wahlperiode.
1 Heinrich Oberreuter, Artikel „Sitzordnung“, in: Handbuch des deutschen Parlamentarismus, hrsg. von Hans-Helmut Röhring und Kurt Sontheimer, München 1970, S. 446 – 448.
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 8.2