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Foto: Rücken des Ordners 'Amtliches Handbuch' © DBT / Sylvia Bohn
Das Amtliche Handbuch des Deutschen Bundestages ist mit seinem Umfang von über 1500 Seiten nach wie vor ein umfassendes Standardwerk über den Deutschen Bundestag. Es erscheint in jeder Wahlperiode neu, etwa zwei Monate nach der Konstituierung des Bundestages. Durch sechs bis acht Ergänzungslieferungen innerhalb einer Wahlperiode wird es auf dem jeweils neuesten Stand gehalten.
Inhaltlich gliedert es sich in zwei Teile.
Teil 1 beginnt mit dem Grundgesetz sowie gesetzlichen Bestimmungen, Geschäftsordnungen und Verordnungen, soweit sie Grundlagen der Parlamentsarbeit bilden. Es folgen die Wahlergebnisse der Bundestagswahl auf Bundesebene, Landesebene und nach Wahlkreisen. Der dritte Abschnitt enthält Aufbau und Gliederung des Deutschen Bundestages mit der personellen Zusammensetzung von Präsidium, Ältestenrat, Schriftführern, Fraktionen, Ständigen Ausschüssen, Enquete-Kommissionen sowie sonstigen Gremien, in denen Abgeordnete mitwirken. Nach Bundespräsident und Bundesregierung folgen die biographischen Angaben (mit Bild) aller Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Ihnen schließt sich die Biographie des Wehrbeauftragten an, gefolgt von einem Verzeichnis der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Teil 2 - er wird im Referat "Entschädigung von Abgeordneten" erarbeitet - enthält die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Mitglieder des Deutschen Bundestages, wie es den Verhaltensregeln (Anlage 1 der Geschäftsordnung) entspricht.