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In ungewohnter Einigkeit hat der Bundestag am Donnerstag, 26. November 2009, über die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und die Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung dazu beraten. Die Opposition warf der Regierung jedoch vor, noch keinen Gesetzentwurf zu haben. Rund 20 Jahre nach Verabschiedung der Kinderrechtskonvention haben SPD, Linke und Grüne die Bundesregierung am aufgefordert, den Vorbehalt zurückzunehmen, unter den die damalige Bundesregierung 1992 ihre Ratifizierung gestellt hatte. Die drei Oppositionsfraktionen legten dazu jeweils einen eigenen Antrag vor.
In der 45-minütigen Debatte kritisierten sie insbesondere, dass aufgrund dieser Vorbehaltserklärung in Deutschland Flüchtlingskinder im Asylverfahren bereits mit 16 Jahren wie Erwachsene behandelt werden. Die UN-Konvention definiert dagegen alle unter 18-Jährigen als Kinder.
Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag (17/61), den Vorbehalt "schnellstmöglich" zurückzunehmen und "umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen", um die sich daraus ergebenden asyl-, aufenthalts- und sozialrechtlichen Änderungen vorzunehmen. Im SPD-Antrag (17/57) heißt es zur Begründung, Flüchtlinge unter 18 Jahren müssten grundsätzlich dieselben Ansprüche nach dem Kinder- und Jugendhilferecht haben wie ihre Altersgenossen in Deutschland.
Die Linke fordert in ihrem Antrag (17/59) die Bundesregierung auf, sich bei den Bundesländern für die Rücknahme einzusetzen und sich darüber hinaus für ein gemeinsames Vorgehen einzusetzen, damit zum Beispiel allen Kindern in Deutschland unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus der Schulbesuch ermöglicht werde.
Die Regierungsfraktionen wiesen die Anträge der Opposition als nicht notwendig zurück und verwiesen auf ihren Koalitionsvertrag. Die Familienpolitikerin Michaela Noll (CDU/CSU) sagte, die Konvention sei seit Jahren ein Thema, und deshalb sei sie "froh und glücklich, dass es im Koalitionsvertrag drin ist". Sie sei zuversichtlich, dass es der schwarz-gelben Bundesregierung in dieser Legislaturperiode gelingen werde, die Rücknahme der Konvention durchzusetzen.
Die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Sybille Laurischk (FDP), nannte die Rücknahme der Vorbehaltserklärung "ein dringend notwendiges und überfälliges Signal für ein kinderfreundliches Deutschland" und ergänzte: "Es kann und darf nicht sein, dass Flüchtlingskinder ab 16 Jahren im Asylverfahren wie Erwachsene behandelt werden und keinen juristischen Beistand bekommen."
Dass diese Kinder in Abschiebehaft gerieten und zudem bei der medizinischen Versorgung schlechter gestellt seien als deutsche Kinder sei "ein unakzeptabler Missstand". Deshalb müssten die Regierungsfraktionen auch nicht den Oppositionsanträgen zustimmen, "sondern wir werden handeln".
Die Familienpolitikerin Diana Golze (Die Linke) sagte, es gehe nicht nur um ein Signal, sondern um "die wirkliche Umsetzung von Kinderrechten". Deshalb wolle Die Linke, dass "die dringend erforderlichen Änderungen im Aufenthalts- und Asylrecht" vorgenommen werden. Deutschland sei "meilenweit davon entfernt", ein kinderfreundliches Land zu sein.
Auch die Grünen-Politikerin Katja Dörner sagte, sie sei enttäuscht, dass die Bundesregierung es nicht geschafft habe, "bis zu dieser erwartbaren Debatte" einen eigenen Entwurf zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung vorzulegen.
Ähnlich äußerte sich der SPD-Menschenrechtspolitiker Christoph Strässer. In einem "solchen relativ einfachen Fall" könne sich die Bundesregierung nicht darauf zurückziehen, dass die Legislaturperiode erst angefangen habe, sagte er. Immerhin könne sich die Regierung darauf verlassen, in diesem Punkt die Unterstützung der Opposition zu bekommen.