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Am Freitag, 3. Dezember 2010, debattiert der Bundestag ab 11.25 Uhr 75 Minuten lang über einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen, der die Einführung einer gesetzlichen sanktionsbewehrten Frauenquote bei der Besetzung von Aufsichtsräten vorsieht (17/3296). Zur Begründung führt die Fraktion an, dass mit Selbstverpflichtungen der Wirtschaft eine geschlechtergerechte Besetzung dieses wichtigen Kontrollgremiums in deutschen Unternehmen offenkundig nicht zu erreichen sei.
Frauen seien in Aufsichtsräten immer noch deutlich unterrepräsentiert, obwohl eine Vielzahl qualifizierter Frauen zur Verfügung stehe, heißt es in dem Gesetzentwurf. So liege der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 200 größten deutschen Unternehmen (ohne Unternehmen des Finanzsektors) bei unter zehn Prozent. Der Großteil dieses Anteils (71,6 Prozent) sei darüber hinaus den Gewerkschaften bzw. der Arbeitnehmerseite zu verdanken. Von Anteilseignerseite, so die Verfasser des Gesetzentwurfs, würden hingegen kaum Frauen entsandt.
Aus diesen Zahlen ziehen die Abgeordneten den Schluss, dass die freiwillige Selbstverpflichtung "Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft", die die Arbeitgeberverbände 2001 mit der Bundesregierung eingegangen sind, gescheitert sei. Die schwarz-gelbe Bundesregierung ignoriere dies jedoch und lehne eine gesetzliche Quote weiterhin ab.
Andere europäische Länder seien da weiter, finden die Bündnisgrünen und verweisen insbesondere auf Norwegen, wo seit 2006 eine 40-Prozent-Quote in den Kontrollgremien der börsennotierten Unternehmen gilt. Trotz anfänglichen Widerstands aus der Wirtschaft sei das Gesetz inzwischen erfolgreich umgesetzt.
Diesen Schluss legt auch eine von der Friedrich-Ebert-Stiftung im Juni 2010 veröffentlichte und von den Medien viel beachtete Studie nahe, wonach sich die norwegische Lösung einer sanktionsbewehrten Quotierung bei der Besetzung von Aufsichtsräten als Erfolgsmodell erwiesen hat.
Auch in Deutschland sei es daher an der Zeit, so die Abgeordneten, "von Appellen zu gesetzlichen Regelungen zu wechseln". Mit dem von ihnen vorgelegten Gesetzentwurf, der sich erkennbar an die norwegische Regelung anlehnt und unter anderem Änderungen des Aktien-, des Drittelbeteiligungs- und des Mitbestimmungsgesetzes nach sich ziehen würde, beschreite "nunmehr auch Deutschland den Weg zu einer klaren Quotenregelung im Aktiengesetz".
Er sieht vor, ab 2015 eine Mindestquote von 30 Prozent und ab 2017 von 40 Prozent für börsennotierte Unternehmen und Unternehmen mit Arbeitnehmermitbestimmung (unter anderem Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft) vorzuschreiben. Kleinere, nicht börsennotierte Unternehmen hingegen sollen von einer Quotierung zunächst ausgenommen sein.
Bei Verstößen gegen die Mindestquote drohen den betroffenen Unternehmen laut Gesetzentwurf empfindliche Sanktionen. So sieht er im Aktiengesetz bei Verstoß gegen die Quotenbestimmung bei der Aufsichtsratswahl zunächst die Nichtigkeit des Hauptversammlungsbeschlusses vor. Um die Handlungsfähigkeit eines quotenwidrig besetzten Aufsichtsrats auszuschließen, sollen zudem dessen Beschlüsse nichtig sein.
Auf eine Regelung zur Errichtung von Bewerberinnen- und Bewerberpools und die Qualifizierung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten verzichtet der Gesetzentwurf den Angaben zufolge bewusst.
Die Erfahrungen in Norwegen hätten gezeigt, dass die Wirtschaft im eigenen Interesse Wege zur geschlechtergerechten "Anwerbung" von Personal für die Aufsichträte finde, sobald eine klare gesetzliche Vorgabe bestehe. (nal)