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Die Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" unter Vorsitz von Axel E. Fischer (CDU/CSU) hat während ihrer öffentlichen Sitzung am Montag, 11. April 2011, den von ihrer Projektgruppe "Datenschutz, Persönlichkeitsrechte“ vorgelegten Zwischenbericht diskutiert. Manuel Höferlin (FDP), Vorsitzender der Projektgruppe, sagte, die Gruppe habe sich in 14 Sitzungen mit eingehenden Diskussionen zuerst den Konsenspunkten gewidmet, ehe die Streitpunkte erörtert worden seien. In vielen Fällen, so Höferlin, sei es gelungen, sich auf gemeinsame Formulierungen zu verständigen. „Der überwiegende Teil ist unstreitig“, betonte er. In Einzelfällen sei es jedoch nicht gelungen, eine Übereinstimmung zu erzielen. Dabei sei es manchmal um einen Satz und manchmal um ganze Absätze gegangen.
Schwierige Fragestellungen hat es laut Höferlin vor allem im Bereich "Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich“ gegeben. "Der Bereich der sozialen Netzwerke schafft immer neue Herausforderungen“, sagte der FDP-Abgeordnete.
Problematisch sei auch der Bereich Online-Werbung, "Verfallsdaten“ im Internet oder das Thema Selbstregulierung der Internetwirtschaft.
Im Verlauf der Sitzung stimmten die Mitglieder der Enquete-Kommission schließlich über die einzelnen von der Projektgruppe vorgelegten Textvorschläge sowie die zusätzlich eingebrachten Änderungsvorschläge ab.
So findet sich etwa im Zwischenbericht zum Thema Selbstregulierung der Internetwirtschaft ein Verweis darauf, dass "potenzielle Defizite staatlicher Aufsicht durch eine Einbindung der Unternehmen in die Festsetzung und Durchsetzung von Datenschutzstandards ausgeglichen werden können“.
Dieser Absatz wurde "streitig gestellt“ durch SPD, Linke und Grüne, wie es in dem Bericht heißt. Die Linksfraktion hat dazu einen Alternativvorschlag vorgelegt, der wiederum von der Koalition streitig gestellt wurde.
Der Alternativvorschlag sieht vor, dass Selbstregulierung nur dann eine Alternative darstellen könne, wenn klar definiert sei, wer für die Umsetzung in den Unternehmen verantwortlich ist und welche Sanktionen im Falle der Nichtumsetzung drohen.
Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen entschied sich die Kommission gegen den Alternativvorschlag und dafür, die ursprüngliche Formulierung beizubehalten.
Auch beim Thema "Recht auf Vergessen“ entschied sich die Mehrheit für die Beibehaltung der ursprünglichen Formulierung, wonach dies "aus technischer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchgesetzt oder gewährleistet werden kann“.
Aus Sicht der Linksfraktion seien jedoch "gesetzgeberische Initiativen jenseits der Technik denkbar“. So könnten Anbieter verpflichtet werden, freiwillige Einwilligungen der Nutzer grundsätzlich befristet einzuholen.
Als Ergebnis der Abstimmung innerhalb der Enquete-Kommission gilt der Zwischenbericht der Projektgruppe "Datenschutz, Persönlichkeitsrechte“ nun als beschlossen.
Lediglich das Kapitel "Datenschutz für Kinder und Jugendliche“ wurde zur weiteren Beratung in die Projektgruppe zurück überwiesen. (hau)