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Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche haben an den Gesetzgeber appelliert, die zugesagte dauerhafte Regelung für den Abzug von Kirchensteuer auf Kapitalerträge im Rahmen der Abgeltungsteuer umzusetzen. In einer Anhörung des Finanzausschusses unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund (FDP) zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (17/6263), in dem es auch um die Kirchensteuer geht, erklärte ein Vertreter der evangelischen Kirche am Mittwoch, 21. September 2011, Steuern müssten gleich erhoben werden – nicht nur von Arbeitnehmern, sondern auch von denjenigen, die Kapitalerträge erzielen. Datenschutzrechtliche Bedenken wies er zurück: Schließlich würden die Arbeitgeber auch Daten zum Abzug der Kirchensteuer vom Lohn erhalten.
Der Gesetzentwurf sieht vor, ein automatisiertes Abzugsverfahrens einzuführen. „Anders als bisher besteht künftig kein Wahlrecht mehr, ob Kirchensteuerbeträge durch die Kreditinstitute einbehalten werden oder ob die Festsetzung im Veranlagungsverfahren erfolgt", heißt es in dem Entwurf. Damit werde in der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle das Kirchensteueraufkommen „zeitnah erfasst und gesichert".
Die Kreditinstitute müssen künftig eine Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern vornehmen, ob für einen Steuerpflichtigen tatsächlich eine Kirchensteuerpflicht besteht. Ist dies der Fall, wird die Kirchensteuer automatisch von den Kapitaleinkünften einbehalten. Dagegen hatte bereits der Bundesrat erhebliche Bedenken angemeldet.
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft lehnten die Pläne zum automatisierten Kirchensteuereinzug strikt ab. Problematisch sei, dass die Banken die für den jeweiligen Kunden einbehaltene Kirchensteuer an das Bundeszentralamt für Steuern mitteilen sollen. Daraus könne ohne weiteres auf die Höhe der Kapitalerträge geschlossen werden.
„Ein derartiges Kontrollmitteilungssystem widerspräche der Abgeltungsteuer, die erklärtermaßen gerade anonym erhoben werden soll", schrieben die Wirtschaftsverbände in ihrer Stellungnahme.
Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz äußerte erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken: „Allein Kreditinstitute würden Kenntnis von der Religionszugehörigkeit von mehr als 90 Millionen Kontoinhabern erhalten, was zu erheblichen Missbrauchsrisiken führen und Begehrlichkeiten anderer Stellen wecken würde."
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft warnte vor Kirchenaustritten und Verlagerungen von Vermögen in die Schweiz, weil nach dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen eine zwangsweise Erhebung von Kirchensteuern nicht vorgesehen sei.
Dagegen hieß es in der Stellungnahme von Prof. Dr. Ekkehart Reimer (Universität Heidelberg), die Ergänzung der Abgeltungsteuer um einen automatisierten Kirchensteuereinbehalt sei „systemgerecht und sinnvoll".
Um Datenschutz ging es auch bei der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Mehrere Sachverständige bemängelten, dass es zwar einen Austausch von Daten zwischen Arbeitgebern und Bundeszentralamt gebe, der Arbeitnehmer jedoch nicht erfahre, welche Daten übermittelt worden seien.
Es sei nicht geregelt, wie sichergestellt werden kann, dass unbefugte Dritte keine Daten erhalten, erklärte der Bund der Steuerzahler.
Der Deutsche Steuerberaterverband verwies auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung, das zwingend gebiete, den Steuerzahler davon in Kenntnis zu setzen, welche Daten übermittelt und gespeichert werden.
Begrüßt wurden in der Anhörung die geplanten Korrekturen bei der staatlich geförderten Altersvorsorge. Viele dieser „Riester-Sparer" hatten Aufforderungen zu Rückzahlungen von Zulagen erhalten, weil sie irrtümlich zu wenig oder gar keine Altersvorsorgebeiträge geleistet hatten.
In bestimmten Fällen sollen die Beiträge nachentrichtet werden können, um wieder die Zulagen zu erhalten. Kritik wurde aber allgemein an den zu komplizierten Regelungen geübt. Der Bundesverband der Vermögensberater forderte zudem eine Ausweitung der Riester-Rente. So sollte das System auch für Selbstständige geöffnet werden. (hle)