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Der Bundestag hat von Mittwoch, 14. Dezember, bis Freitag, 16. Dezember 2011, folgende Beschlüsse gefasst:
Entschließungsanträge zum Stand der deutschen Einheit: Der Bundestag hat am 16. Dezember Entschließungsanträge der SPD (17/8152) und der Linksfraktion (17/8153) zur Beratung des Jahresberichts 2011 der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit (17/7711) abgelehnt. Die Linke enthielt sich zur SPD-Initiative, die Koalition lehnte ihn ab. Der Entschließungsantrag der Linken lehnten alle übrigen Fraktionen ab. Die SPD hatte die Regierung aufgefordert, der Gleichwertigkeit der Lebenshilfe höchste Priorität einzuräumen und den Solidarpakt bis 2019 sowie den Solidaritätszuschlag nicht anzutasten. Die Linke hatte einen Gesetzentwurf verlangt, der Benachteiligungen Ostdeutscher beim Rentenrecht beenden sollte. Bei der Einführung eines Mindestlohns sollte ferner auf eine Ost-West-Differenzierung verzichtet werden.
Kein Staatsminister für Ostdeutschland: Gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 16. Dezember einen Antrag der Linken (17/5522) abgelehnt, für die Funktion des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer einen Staatsminister für Ostdeutschland beim Bundeskanzleramt zu bestellen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Innenausschusses (17/6242). Die Linke hatte argumentiert, dadurch könnte dem Beauftragten ein politisches Gewicht verliehen werden, das der anhaltenden Bedeutung des Themas gerecht werde. Derzeitiger Beauftragter ist Dr. Christoph Bergner (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium.
Entschließungsantrag zur Durban-Regierungserklärung abgelehnt: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 16. Dezember einen gemeinsamen Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/8154) zur Regierungserklärung von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen (CDU) zu den Ergebnissen des Weltklimagipfels in Durban (Südafrika) abgelehnt. Die Oppositionsfraktionen hatten darin die Bundesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bis Mai 2012 ein ambitioniertes europäisches Klimaschutzziel adressiert wird. Dabei sollte für die EU eine Minderungszusage beim Kohlendioxidausstoß von 30 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 gemeldet werden.
Qualität der Integrationskurse: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Union, FDP und Linksfraktion hat der Bundestag am 15. Dezember einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7639) abgelehnt, die Qualität der Integrationskurse zu verbessern. Er folgte dabei die Empfehlung des Innenausschusses (17/8179). Die Grünen wollten die Qualität der Kurse verbessern, da nur die Hälfte aller Teilnehmenden das für eine Aufenthaltsverfestigung erforderliche Sprachniveau erreiche. Darüber hinaus sei das jetzige Angebot zur Kurswiederholung unzureichend und das Gehalt der Lehrkräfte unangemessen.
Lohnunterlagen von DDR-Betrieben: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 15. Dezember einen Antrag der Linksfraktion (17/7486), die Aufbewahrungsfrist der Lohnunterlagen von DDR-Betrieben bis 31. Dezember 2016 zu verlängern, abgelehnt. Die jetzige Aufbewahrungsfrist endet am Jahresende 2011. Laut Linksfraktion gibt es noch rund 648.000 ungeklärte Versicherungskonten von Versicherten in den ostdeutschen Ländern sowie ungeklärte Konten anderer Versicherter. Die Koalition hatte darauf verwiesen, dass die Frist bereits 2006 verlängert worden sei und dies zur Klärung der Rentenkonten ausgereicht habe. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/8045).
Abkommen über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft: Einstimmig hat der Bundestag am 15. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 4. Februar 2010 mit Frankreich über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft (17/5126) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/8059) angenommen. Das Abkommen verfolgt das Ziel, durch einen in Deutschland und Frankreich identischen Wahlgüterstand Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Ehen mit Auslandsbezug zu schaffen. Dieser Güterstand kann von den Ehegatten in beiden Ländern statt des jeweiligen gesetzlichen Güterstandes und neben den jeweiligen anderen nationalen Wahlgüterständen gewählt werden. Das Gesetz enthält Regelungen zur Umsetzung des Abkommens in deutsches Recht. Die Möglichkeit, dem deutsch-französischen Abkommen beizutreten, steht auch anderen EU-Mitgliedstaaten offen.
Bürgerinitiative-Gesetz beschlossen: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 15. Dezember dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung Nr. 211/2011 vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative (17/7575) zugestimmt. Er schloss sich einer Empfehlung des Innenausschusses (17/8029) an. Das Gesetz regelt Zuständigkeiten, Verfahren und Sanktionen für die Umsetzung der EU-Verordnung. So entstehen beim Bundesverwaltungsamt zusätzliche Personalkosten von rund 80.000 Euro jährlich für die Überprüfung der Zahl gültiger Unterstützungsbekundungen von Bürgerinitiativen. Zur Überprüfung dieser Bekundungen durch automatisierte Datenabfragen muss die technische Infrastruktur des Bundesverwaltungsamtes an die der Meldebehörden angepasst werden. Auch verursachen der Aufbau und die Pflege eines Prüfschemas sowie die Bescheinigung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik über die Übereinstimmung eines Online-Sammelsystems mit den Anforderungen der Verordnung weitere Personalkosten.
Ratifizierung des Unesco-Weltkulturerbe-Abkommens: Gegen das Votum von SPD und Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 15. Dezember einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/6314) angenommen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Ratifizierung der Konvention zum immateriellen Kulturerbe der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) voranzutreiben. Die Regierung soll bei den Ländern um Zustimmung zu dem Übereinkommen werben. Außerdem soll ein Forum „Immaterielles Kulturerbe“ veranstaltet werden, das Verbände und Organisationen einbezieht. Zugleich lehnte der Bundestag gegen die Stimmen der Opposition einen gemeinsamen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/6301) ab, in dem die Regierung aufgefordert wurde, den Ratifizierungsprozess bis Ende 2012 abzuschließen. Hinzu kommen müsse ein Konzept für einen angemessenen Schutz der für Deutschland ausgewählten immateriellen Kulturgüter, heißt es in dem Antrag.
Bundeswehr-Abzug aus Afghanistan: Gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 15. Dezember einen Antrag der Linken (17/7547) abgelehnt, die Bundeswehr aus Afghanistan abzuziehen und die Bundestagsbeschlüsse vom 28. Januar und 23. März 2011 zur Verlängerung des Mandats im Rahmen des Kontingents der Nato-geführten internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe (Isaf) zu widerrufen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/8027).
Menschenrechtsaspekte bei der Vergabe von Exportkreditgarantien: Gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 15. Dezember einen Antrag der SPD (17/7810) abgelehnt, bei der Vergabe von Exportkreditgarantien auch menschenrechtliche Aspekte zu prüfen. Der Bundestag schloss sich damit einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/7988) an. Die SPD hatte gefordert, bei der Revision der „Common Approaches“ (gemeinsame Haltungen) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) menschenrechtliche Prinzipien und die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) als Prüfkriterien verankern zu lassen. Ein systematischer Menschenrechtsbezug bei der Vergabe von Garantien könnte dazu beitragen, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, so die SPD.
Bedingungen in griechischen Flüchtlingslagern: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 15. Dezember einen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/7979) angenommen, in dem eine sofortige Verbesserung der Bedingungen in griechischen Flüchtlingslagern gefordert wird. In diesen Auffanglagern für Migrantinnen und Migranten würden wegen der hygienischen und anderen inakzeptablen Bedingungen täglich die Menschenrechte verletzt, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung solle prüfen, welche organisatorischen Hilfen Griechenland zur Verfügung gestellt werden können, damit die vorhandenen Mittel aus EU-Fonds abgerufen werden können, um die Situation zu verbessern.
Fachkräftegewinnung im Bund: Der Bundestag hat am 15. Dezember einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (17/7142) in der vom Innausschuss geänderten Fassung (17/8178) gegen das Votum von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion verabschiedet. Unter anderem wird im Bundesbesoldungsgesetz ein Personalgewinnungszuschlag eingeführt. Zudem werden künftig Verringerungen der Bezüge bei Versetzungen in den Bundesdienst ausgeglichen, die Einstiegsbedingungen werden durch Anerkennung von Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten verbessert. Verbesserungen gibt es auch für IT-Fachkräfte im gehobenen Dienst und bei der Vergütung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes und der Rufbereitschaft in Bundeswehrkrankenhäusern. Ein Beamtenverhältnis auf Probe kann künftig schon vor dem 27. Lebensjahr in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt werden. Die Regelungen zum Familienzuschlag werden vereinfacht, in bestimmten Fällen gibt es eine Verpflichtungsprämie für polizeiliche Auslandsverwendungen. Es gibt zwei weitere Stellenzulagen bei der Bundeswehr, die Polizeizulage in der Bundesfinanzverwaltung wird neu geordnet, und im Bundespolizeibeamtengesetz wird die Rückerstattung von Fortbildungskosten geregelt. Der Innenausschuss hat darüber hinaus unter anderem die Prämienregelung für Zeitsoldaten im Mannschaftsdienstgrad verlängert, die Versorgung von in den Ruhestand versetzten politischen Beamten verbessert sowie eine Direktorenstelle der Vergütungsgruppe B 4 beim Sachverständigenrat für Umweltfragen im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums neu geschaffen. Ein Änderungsantrag der Grünen (17/8184), auf diese neue Stelle zu verzichten, fand keine Mehrheit. In namentlicher Abstimmung votierten 296 Abgeordnete gegen diesen Antrag, 239 stimmten dafür, ein Abgeordneter enthielt sich.
Mediationsgesetz verabschiedet: Einstimmig hat der Bundestag am 15. Dezember einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (17/5335, 17/5496) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/8058) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern, indem unter anderem die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens durch eine Verschwiegenheitspflicht von Mediatorinnen und Mediatoren geschützt und die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, die in Mediationen getroffen wurden, erleichtert wird. Gestrichen hat der Rechtsausschuss die Bestimmungen zur gerichtsinternen Mediation. Um die richterliche Streitschlichtung von der Mediation abzugrenzen, wurden die bisherigen Modelle der gerichtsinternen Mediation in eine erweitertes Güterichterkonzept überführt und dieses auch auf die Verfahrensordnungen der Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs-, Paten-, Marken- sowie Finanzgerichte ausgedehnt. Die Anforderung an Grundkenntnisse und Kernkompetenzen eines Mediators wurden präzisiert, die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ und die Voraussetzungen dafür gesetzlich verankert. Die Bundesregierung muss dem Bundestag fünf Jahre nach Inkrafttreten über die Erfahrungen mit diesem Gesetz berichten.
Entschließungsanträge zur Rente ab 67 abgelehnt: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 15. Dezember einen Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/8151) zur Beratung der Antwort der Bundesregierung (17/7966) auf die Große Anfrage der Linken zum Thema „Rente erst ab 67 – Risiken für Jung und Alt“ (17/5106) abgelehnt. 488 Abgeordnete stimmten gegen, 72 für die Initiative, in der Die Linke verlangt hatte, die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung auszusetzen. 15 Abgeordnete enthielten sich. Keine Mehrheit fand auch ein Entschließungsantrag der SPD dazu (17/8150), in dem es heißt, der für 2012 vorgesehene Einstieg in die Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre sei auszusetzen, weil die Voraussetzungen dafür nicht gegeben seien. Ein Einstieg in das höhere Renteneintrittsalter sei erst möglich, wenn die 60- bis 64-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu mindestens 50 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Dazu müssten die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik weiterhin im bisherigen Umfang genutzt werden.
Autobahn Magdeburg-Schwerin Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen das Votum von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 15. Dezember einen Antrag der Grünen (17/4199) abgelehnt, zukunftsfähige Alternativen zur Nordverlängerung der Bundesautobahn 14 (Magdeburg-Schwerin) zu entwickeln. Die Fraktion wollte, dass die Bundesregierung gegenüber den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern darauf hinwirkt, die laufenden Planfeststellungsverfahren für die A-14-Nordverlängerung einzustellen und die dafür vorgesehenen Bundesmittel von 1,3 Milliarden Euro für Investitionen in zukunftsfähige Verkehrsinfrastrukturprojekte zu verwenden, die einen höheren Verkehrsnutzen aufweisen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/5033).
Verbot des Kauens von Koka-Blättern: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 15. Dezember einen Antrag der Grünen (17/6120) abgelehnt, in dem sich die Fraktion gegen ein Verbot des Kauens von Koka-Blättern und für die völkerrechtliche Anerkennung als schützenswert Kultur der indigenen Völker im Anden-Raum ausgesprochen hatte. Er folgte dabei einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/7291). Nach dem Betäubungsmittel-Übereinkommen der Vereinten Nationen zählen die Koka-Blätter zu den verbotenen Betäubungsmitteln. Es räumt jedoch die Möglichkeit ein, das Kauen von Koka-Blättern höchstens 25 Jahre lang weiterhin zu erlauben. Bolivien hatte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und 2009 beantragt, das Übereinkommen zu ändern, um das Kokablätter-Kauen im Inland weiterhin zulassen zu können. Der Antrag scheiterte, da unter anderem auch Deutschland ihm widersprochen hatte. Bolivien hatte darauf verwiesen, dass die Koka-Blätter seit Jahrtausenden zum kulturellen und religiösen Erbe und Brauchtum der indigenen Völker in den Anden gehören.
Weniger Bürokratie für den Mittelstand: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 15. Dezember aufgefordert, den Bürokratieabbau weiter voranzutreiben. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/7636) nahm er gegen das Votum von SPD und Linksfraktion bei Enthaltung der Grünen auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (17/8167) an. Als Schwerpunkte werden Steuervereinfachung, Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und die Einrichtung eines Frühwarnsystems für EU-Regulierungen, die den Mittelstand betreffen, genannt. Zugleich lehnte das Parlament einen Antrag der SPD (17/7610) ab, wonach das festgelegte Ziel für den Bürokratieabbau von 25 Prozent als „Nettoziel“ bis Ende 2011 umgesetzt werden soll. Für die Zeit ab 2012 sollte nach dem Willen der SPD ein allgemeinverbindliches Abbauziel und ein neues Nettoentlastungsziel bei den Informations- und Statistikkosten festgelegt werden. Union, FDP und Linke lehnten den Antrag ab, die Grünen unterstützten ihn.
Verbot von Wildtieren im Zirkus: Ohne Aussprache abgelehnt hat der Bundestag am 15. Dezember einen Antrag der SPD (17/8160), die Haltung wildlebender Tierarten im Zirkus zu verbieten. Die Fraktion hatte die Bundesregierung aufgefordert, eine Rechtsverordnung nach Paragraf 13 Absatz 3 Satz 1 des Tierschutzgesetzes zu verabschieden, die das Halten bestimmter Tiere wildlebender Arten im Zirkus verbietet. Das Verbot sollte vor allem für Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde gelten. Für bereits vorhandene Tiere sollte unter Berücksichtigung deren Lebensdauer eine Übergangsfrist vorgesehen werden.
Alternative zum polnischen Atomprogramm: Keine Mehrheit fanden Bündnis 90/Die Grünen am 15. Dezember mit einem Antrag (17/8163) im Bundestag, erneuerbare Energien und Energieeffizienz als Alternative zum polnischen Atomprogramm zu fördern und zu fordern. Die Grünen verweisen darauf, dass Polen den Einstieg in die Atomenergie beschlossen und eine Strategische Umweltprüfung mit grenzüberschreitender Konsultation eingeleitet habe. Die Fraktion hatte die Bundesregierung aufgefordert, mit den Bundesländern eine abgestimmte kritische Stellungnahme zu den Atomplänen Polens beim polnischen Wirtschaftsministerium abzugeben und energiepolitische Alternativen wie die Erhöhung der Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energien aufzuzeigen.
Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag hat auf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (17/8165) beschlossen, von einer Äußerung zu 27 von Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht sowie von einem Verfahrensbeitritt abzusehen. Die Verfahren sind in der Beschlussempfehlung aufgelistet.
Mehr Geld für den Kinderschutz: Ohne Aussprache zugestimmt hat der Bundestag am 15. Dezember gegen die Stimmen der Linksfraktion einer Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (17/8130) zum Bundeskinderschutzgesetz (17/6256), das der Bundestag am 27. Oktober beschlossen hatte (17/7522, 17/7523). Die Bundesregierung hatte nach der Ablehnung im Bundesrat am 30. November den Vermittlungsausschuss angerufen, der sich am 14. Dezember auf eine verlässliche Finanzierung der Bundesinitiative Familienhebammen und des Netzwerks Frühe Hilfen geeinigt hatte. Für die Unterstützung junger Familien in schwierigen Lebenslagen stehen 2012 30 Millionen Euro und 2013 45 Millionen Euro, ab 2014 dauerhaft 51 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen vor allem Kleinkinder von Beginn an vor Vernachlässigung, Verwahrlosung, Gewalt und Missbrauch geschützt werden. Der Bund übernimmt künftig dauerhaft einen Großteil der Mehrbelastungen, die den Ländern und Kommunen durch die Umsetzung der medizinischen und psychosozialen Hilfeprojekte entstehen. Er kommt damit einer Forderung des Bundesrates nach, der sich gegen die ursprünglich vorgesehene Befristung der finanziellen Förderung ausgesprochen und einen Ausgleich für die Länderhaushalte verlangt hatte. Darüber hinaus wurden Regelungen zur Sicherung von Qualitätsstandards für die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und eine engere Zusammenarbeit aller Akteure beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 15. Dezember November Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 354 bis 373 übernommen (17/7969, 17/7970, 17/7971, 17/7972, 17/7973, 17/7974, 17/7975, 17/7976, 17/7977, 17/7978, 17/8168, 17/8169, 17/8170, 17/8171, 17/8172, 17/8173, 17/8174, 17/8175, 17/8176, 17/8177).
Entschließungsanträge zur Regierungserklärung zum EU-Gipfel: Abgelehnt hat der Bundestag am 14. Dezember Entschließungsanträge der SPD (17/8135) und der Linksfraktion (17/8136) zur Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) zu den Ergebnissen des Europäischen Rates am 8. und 9. Dezember in Brüssel. Die SPD hatte die Bundesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Wirtschafts- und Währungsunion zu einer stabilitäts- und wachstumsorientierten Wirtschafts- und Fiskalunion ausgebaut wird. Neben den vorgeschlagenen Vertragsanpassungen müssten die europäischen Institutionen gestärkt werden. Für die Altschulden der Euro-Staaten empfiehlt die SPD die Einrichtung eines europäischen Schuldentilgungsfonds. Auch sollte die Finanztransaktionssteuer eingeführt werden. Die Linke hatte die Regierung aufgefordert, keine Initiativen zur Erarbeitung des „fiskalpolitischen Paktes“ zu ergreifen und einen solchen Pakt künftig abzulehnen. Statt dessen müssten die Verursacher der Krise durch eine EU-weite Vermögensabgabe zur Krisenfinanzierung herangezogen werden. (vom)