21. März 2011
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Bereits in ihrer Sitzung am 14. März hatte die Projektgruppe sich mit dem Thema Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich befasst. Kontrovers diskutierten die Mitglieder über die Absätze zum Thema gezielte Werbeansprache, so genanntes Targeted Behavioral Advertising. Dabei wird Werbung gezielt und entsprechend dem Verhalten von Internetnutzern platziert. In der Debatte zeigten sich die unterschiedlichen Schwerpunkte insbesondere der sachverständigen Mitglieder.
Geschäftsmodell oder geprellte Verbraucher?
Einerseits stellten mehrere Mitglieder klar, dass mit Werbung kostenlose Dienste im Internet refinanziert würden – darauf basierten viele Geschäftsmodelle, und viele Anbieter dieser platzierten Werbung seien sogar zertifiziert. Für Dienstleistungen, in diesem Fall also Inhalte auf Webseiten, müsse man zahlen oder auf werbefinanzierte Inhalte zurückgreifen fasste es ein Projektgruppenmitglied zusammen. Demgegenüber argumentierten andere Mitglieder, dass es für die Verbraucher immer schwieriger werde zu erkennen, was mit den Daten geschehe. Besonders problematisch werde es beim Thema Profilbildung, gerade beim Tracking über verschiedene Webseiten hinweg. Die Frage sei, ob sich Nutzer über die Konsequenzen im Klaren seien, wenn sie ihre Einwilligung für den Erhalt von Werbung geben. Die oft lange und komplizierte Datenschutzerklärung sei zudem nicht der geeignete Ort, um auf die Auswirkungen hinzuweisen.
Daten- oder Verbraucherschutz?
Am 21. März nahm die Projektgruppe die Diskussion zu diesem Bereich wieder auf und diskutierte kontrovers die These, dass gezielte Werbung dazu führen könne, dass der Nutzer von einem Anbieter insgesamt weniger Werbung erhalte. Außerdem ging es diesmal unter anderem um den so genannten Datenbrief, nach dessen Konzept Unternehmen die Bürger regelmäßig über gespeicherte Daten informieren, sowie um Geschäftsmodelle von Unternehmen, die im Auftrag von Dritten Werbemails versenden. Ein Mitglied schilderte den Fall, dass eine Firma, die Werbung verschickt hatte, keine Auskunft darüber geben konnte, auf Grund welcher Daten ein Adressat ausgesucht und als zu Bewerbender angeschrieben worden sei. Die Firma hätte nur die Mailadresse gehabt, aber keine Kenntnisse über das Profil, da sie nur im Auftrag handelte. Damit werde verschleiert, gegen wen sich Auskunfts- und Löschansprüche richten könnten, sagte ein Projektgruppenmitglied. Hierzu diskutierten die Mitglieder, in wieweit überhaupt der Datenschutz berührt werde oder ob es sich primär um ein Problem aus dem Bereich des Verbraucherschutzes handele. Schließlich verständigten sich die Mitglieder darauf, den Text an dieser Stelle um eine Fallschilderung zu erweitern, um auf das Problem hinzuweisen.
Datenschutz im öffentlichen Bereich
Das Kapitel zum Datenschutz im öffentlichen Bereich konnte die Projektgruppe nach einiger abschließender Textarbeit fertig stellen. Das Kapitel wurde nach der Projektgruppensitzung in Adhocracy eingestellt. Bis zum 30. März können auf der Beteiligungsplattform noch Vorschläge eingereicht und Texte bearbeitet werden. Die Abstimmung über die eingereichten Vorschläge läuft bis zum 4. April, 7 Uhr.
In der nächsten Sitzung: Online-Beteiligung und Handlungsempfehlungen
An diesem Tag, dem 4. April, wird es in der kommenden Projektgruppensitzung dann um die Ergebnisse aus der Beteiligungsplattform gehen. Für die Projektgruppe steht an diesem Tag viel auf dem Programm: Ebenso wie um Adhocracy-Ergebnisse wird es in dieser letzten Sitzung vor dem Zwischenbericht nämlich auch um die Handlungsempfehlungen gehen, die die Projektgruppe im Zwischenbericht vorlegen will.